Im Vorfeld der Vernehmlassung zu einer Mietrechtsrevision sind gewisse Abklärungen vorzunehmen. Einerseits soll eine Beurteilung der in der "Arbeitsgruppe Mietrecht" getroffenen Entscheide hinsichtlich Bandbreiten, zugrundeliegenden Mietverträgen und der vorliegenden Eigentümerstruktur vorgenommen werden. Zu den genannten Punkten werden noch detailliertere Aussagen erwartet. Weiter werden Lösungsvorschläge/Einschätzungen hinsichtlich einiger Spezialfragen (Nebenkosten, Erneuerungen, Korrekturumfang bei Missbrauch, Zu-/Abschlagstabelle) sowie Überlegungen zum weiteren Vorgehen erwartet.
Weiter sollen vergleichende Objektschätzungen vorgenommen werden.
Im Rahmen der Anpassung der Fragebogen der Mietpreisindexerhebung (LIK-Revision 2010) sollen wichtige Erfordernisse einer Nutzung der entsprechenden Daten im Bereich "Datengrundlagen für Vergleichsmieten" in den revidierten Fragebogen integriert werden.