Das Ziel des Auftrags besteht in der Erarbeitung der in der Botschaft erwähnten Empfehlungen in Form einer Planungshilfe Zweitwohnungsbau. Diese soll spätestens bei Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen vorliegen.
Die Planungshilfe fokussiert auf folgende zwei Themen:
1. Ausarbeitung von Kriterien und Schwellenwerten zur Gebietsbezeichnung mit Regelungsbedarf.
2. Ausarbeitung eines Massnahmenkatalogs bzw. eines Werkzeugkastens mit möglichen Massnahmen und deren Eignungen.
Das Ergebnis ist ein Entwurf einer Planungshilfe zuhanden der Vernehmlassung des ARE bei den Kantonen sowie zur Konsultation bei besonders betroffenen Gemeinden.