Das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) regelt mit der Pflanzenschutzmittel-Verordnung (916.161) die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Verwendung in der Landwirtschaft. Das Bundesamt für Landwirtschaft prüft in Zusammenarbeit mit den Forschungsanstalten die angemeldeten Produkte und erteilt eine Zulassungsbewilligung, sofern nachgewiesen ist, dass sich das Prüfprodukt zum vorgesehenen Gebrauch hinreichend eignet. Für Anwendungen im Feldbau ist der Vollzug der fachlichen Beurteilung der Gesuche zwischen ACW und ART wie folgt aufgeteilt:
ART hat die Dossierverantwortung für die Wirkungsbeurteilung von fungiziden Saatbeizmitteln im Feldbau sowie von Insektiziden und Fungiziden für den Anbau in Hopfen. Für Feldbau-Kulturen unterstützt ART die Schwesternanstalt ACW in regionalen Belangen der Wirkungs- und Anwendungszulassung von Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden und Phytoregulatoren. Die Dossierverantwortung für diese Bereiche liegt bei ACW.
ART ist ausserdem zuständig für die Ausstellung der phytosanitären Zertifikate (Pflanzenschutzzeugnisse), die für den Import und Export von Saatgut benötigt werden.
Eine fachkompetente und effiziente Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hilft dem Pflanzenbau die Zukunft zu sichern. Die Abläufe bei der PSM-Zulassung entsprechen mit der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen BLW, den FAen von Agroscope und der Privatwirtschaft den Intentionen von ProfiCrops. Den Landwirten stehen im Ergebnis des Registrierungs-Prozesses moderne Hilfsstoffe zur Verfügung, die sowohl den Kriterien Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit, wie auch den chemischen und toxikologischen Anforderungen (Abbau- bzw. human- und ökotoxikologischen Eigenschaften) gerecht werden.