Die Analyse des Verfassungsrechts und des die Schweiz bindenden Völkerrechts zeigt auf, dass der Staat verpflichtet ist, den Zugang zur Gesundheitsinfrastruktur diskriminierungsfrei auszugestalten und dass niemandem infolge mangelnder Sprachkenntnisse eine medizinisch indizierte Behandlung verwehrt werden darf. Daher muss der Staat sicherstellen, dass die Aufklärung im Vorfeld eines medizinischen Eingriffs in einer für den Patienten verständlichen Sprache erfolgt und dass die Einwilligung in den Eingriff auf der freien Willensentscheidung des aufgeklärten Patienten basiert. Verfassungs- und Völkerrecht, namentlich die neu die Schweiz bindende Biomedizinkonvention, verpflichten den Staat sicherzustellen, dass in den öffentlichen Spitälern nicht Sprachbarrieren die Aufklärung von Patienten und das Einholen ihrer Einwilligung zu medizinischen Eingriffen verunmöglichen. Diese Verpflichtung gilt bei fremdsprachigen Patienten unabhängig von Aufenthaltsrecht oder ausländerrechtlichem Status.