Bis ins Jahr 2014 gibt es beim Abkommen zur Personenfreizügigkeit eine besondere Schutzklausel für die Schweiz bei übermässiger Zunahme der Einwanderung. Im Jahr 2009 könnte fakultativ das Referendum über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens ergriffen werden, und es ist dannzumal wichtig, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Wohnungsmarkt zu kennen. Deshalb wird ein „Monitor“ erarbeitet, welcher erstmals im Jahr 2008 vorliegen soll. Darüber hinaus wird der „Monitor“ wichtige Informationen zur Marktentwicklung liefern, die als Entscheidgrundlage allfälliger wohnungspolitischer Massnahmen dienen können.
Das Arbeitsprogramm sieht vor, dass zuerst die Informationslücken im Bereich Kurzaufenthalter und Grenzgänger sowie im Bereich Auswanderung geschlossen werden. Danach soll die Nachfrage nach Nachfragegruppen und des Angebots nach Qualitätskriterien formuliert und anhand historischer Daten (ab 2000 oder ev. 1990) überprüft werden. Weiter sollen Szenarien formuliert und die Marktentwicklung simuliert werden. Schliesslich ist der erarbeitete Monitor zukünftig jährlich zu aktualisieren.