Das Projekt ist Bestandteil des Forschungsbündels „Verkehrsregelungssysteme“.
Bei der Planung von Lichtsignalanlagen werden Fussgänger schon lange als eigenständige Verkehrsströme berücksichtigt. Seit einigen Jahren werden für Blinde und Sehschwache zusätzlich taktile, akustische und optische Signale eingesetzt. Das fand in der Norm SN 860 836-1 „Signale für Sehbehinderte“ seinen Niederschlag.
Der Langsamverkehr hat mittlerweile in der Verkehrsplanung und bei der Gestaltung der Verkehrs-infrastruktur einen grösseren Stellenwert bekommen als das in der Vergangenheit zum Teil der Fall war. Dabei sind ältere und behinderte Menschen, mit dem gleichen Recht auf gesicherte Mobilität wie es jüngere und gesunde Mitbürger haben, stärker zu berücksichtigen. Die Unterscheidung von älteren und behinderten Menschen wird getroffen, weil auch gesunde ältere Menschen nicht mehr die gleichen physischen Konditionen haben wie jüngere und andererseits Behinderungen in der eigenen Bewegung in allen Altersklassen auftreten.
Im Sinne des barrierefreien Bauens soll die Forschungsarbeit die spezifischen Anforderungen heraus- arbeiten, die mit der Bewegung behinderter und älterer Menschen im Strassenverkehr und hier speziell an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten und Überwegen verbunden sind.
So sollen alle verkehrlichen Anlagen, insbesondere LSA, und die Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Menschen barrierefrei nutzbar werden, dies gilt insbesondere für:
· Rollstuhlbenutzer- auch mit Oberkörperbehinderung
· Blinde und Sehbehinderte
· Gehörlose und Hörgeschädigte
· Gehbehinderte
· Menschen mit sonstigen Behinderungen
· Ältere Mensche
· Kinder, klein- und grosswüchsige Menschen
Dabei werden:
• bauliche Bedingungen (Gehwege, Strassen, Absperrungen, Markierung, Beleuchtung usw.),
• verkehrstechnische Ausrüstungen (Taster, Signalgeber) und
• Signalisierungsformen (Steuerverfahren, Signalprogramme)
als Einheit angesehen und entsprechende Gestaltungsvorschläge erarbeitet. Dabei wird eine Unterscheidung zu treffen sein, an welchen Standorten sich die Lichtsignalanlagen befinden, z.B. in City – Bereichen, nahe von stark frequentierten Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Blindenschulen usw.) oder in Einzellagen. Ausser Blinden und Sehschwachen sind auch die Belange von anderen Behinderten (z.B. Rollstuhlfahrer) zu berücksichtigen.
In einem ersten Arbeitsschritt sollen zuvor praktische Erfahrungen mit der Berücksichtigung von behinderten und älteren Menschen an Lichtsignalanlagen analysiert, positive Ergebnisse und Schwachstellen erkannt und mit den Beteiligten ausgewertet werden (z.B. Behörden, Interessenvertretungen). In einer Anlage zur Forschungsarbeit können gute und weniger gute Beispiele demonstriert werden.
Erfahrungsgemäss sind Zusatzausrüstungen für behinderte Menschen an LSA sowohl in der Beschaffung als auch in der Unterhaltung kostenintensiv. Die Forschungsarbeit soll deshalb anstreben, qualitative und quantitative Kriterien für den Einsatz eines solchen Equipment zu entwickeln.
In den Nachbarstaaten der Schweiz werden ebenfalls grosse Anstrengungen unternommen, die Belange behinderter und älterer Menschen an LSA stärker zu berücksichtigen, was sich auch in neuen Normen und anderen Vorschriften widerspiegelt. Die Forschungsarbeit wertet diese aus und prüft sie auf Möglichkeiten der eigenen Anwendung.