Die Studie kommt zum Schluss, dass es für den raumplanerischen Umgang mit touristischen Grossprojekten (Ferienresorts) keine grundsätzlich neuen Instrumente braucht. Hingegen ist eine Anpassung der kantonalen Richtpläne nötig.
Um den ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Projekte ausreichend Rechnung zu tragen, empfiehlt die Studie, vier Grundsätze zu beachten:
1. Um die Chancen von Resort-Projekten auszuschöpfen und negative Wirkungen zu minimieren, ist eine koordinierte Planung auf allen Ebenen, Gemeinden, Kantone, Bund, nötig.
2. Die Kantone müssen ihre Richtplanung im Hinblick auf die Beurteilung von Resort-Projekten anpassen.
3. Es muss sichergestellt werden, dass die Gemeinden bei der Beurteilung von Resort-Projekten, auch wenn diese zonenkonform sind, die nötige Unterstützung durch die kantonalen Amtsstellen erhalten.
4. Resort-Projekte ab einer bestimmten Grösse sind einer Vorabklärung durch die kantonalen Instanzen zu unterziehen.
Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Projekten wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen: Zunächst eine Grobbeurteilung im Rahmen einer Vorabklärung mit Ausschlusskriterien (hohes Konfliktpotenzial), Minimalkriterien sowie der Einschätzung der regionalen Voraussetzungen; sodann - bei positivem Ausgang - einen umfassenden Nachhaltigkeitscheck.
Zur Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen für die Beurteilung von Resorts werden Empfehlungen an die Kantone und an den Bund formuliert. Den Kantonen wird empfohlen, ihre Richtplanung anpassen, namentlich durch Einführung eines Koordinationsblatts zu Tourismusresorts und die hierfür allenfalls erforderlichen Grundlagenstudien. Der Bund soll die Kantone insbesondere methodisch unterstützen, indem er eine Planungshilfe erstellt und die Kantone berät.