Das Ziel des Auftrags besteht darin, die Fragen zur Kostenteilung und Entschädigung, welche sich im Zuge der Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge stellen, rechtlich abzuklären. Im Zentrum steht die Beantwortung folgender Fragen:
· Wer kommt für die durch die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge entstehenden höheren Projektierungskosten auf?
· Wer trägt die Kosten für im Rahmen der Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge angeordnete Massnahmen?
· Wer wird in welchem Fall entschädigungspflichtig?
· Können wir aus anderen Gebieten des Umweltschutzrechts etwas lernen?
Als Resultat des Auftrags sollen den Kantonen und Gemeinden in klar verständlicher Sprache Lösungsmöglichkeiten zu den genannten Fragestellungen aufgezeigt werden. Der Schlussbericht soll als Grundlage für die entsprechenden Ausführungen in der überarbeiteten Planungshilfe „Raumplanung und Störfallvorsorge“ dienen.