Mots-clé
(Allemand)
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Evaluation, Krankenpflege-Leistungsverordnung, ambulante Psychotherapie, Vollzugsanalyse, Wirkungsanalyse
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Mots-clé
(Français)
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Evaluation, Ordonnance sur les prestations de l'assurance obligatoire, OPAS, psychotherapie ambulatoire, analyse de l'exécution, analyse des effets
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Description succincte
(Allemand)
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Gemäss Art. 3d der neuen Verordnungsbestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) über die Psychotherapie sind Umsetzung und Wirkung der neuen Verordnungsbestimmungen durch das BAG wissenschaftlich zu begleiten. Die damaligen Neuerungen bestanden aus der Meldepflicht vor der 10. Therapiesitzung für eine Kostengutsprache für maximal 30 weitere Sitzungen und der Pflicht zur Berichterstattung an den Vertrauensarzt bzw. die Vertrauensärztin für eine Kostengutsprache für Psychotherapien, die länger als 40 Sitzungen dauern, sowie jährlich bei Langzeittherapien. Ziel dieser Änderungen war die Verbesserung der Angemessenheit der Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Eine Evaluation untersuchte, ob die Änderungen geeignet waren, diese Ziele zu erreichen. Eine aus Anbietern, Versicherern und Patientenvertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Gesundheit begleitete diese Arbeiten.
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Politique publique examinée
(Allemand)
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Regelung der Kostenübernahme gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Abschnitt 2: ärztliche Psychotherapie
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Base légale de l'évaluation
(Allemand)
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Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV (SR 832.112.31), Abschnitt 2, Art. 3d
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Lien avec les priorités politiques du Conseil fédéral
(Allemand)
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Legislaturplanung 2003–2007, Ziel 5 b) Gesundheitssystem grundlegend überprüfen.
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Objectifs du projet
(Allemand)
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Ziele der Evaluation sind die Optimierung des Vollzugs sowie die Rechenschaftslegung über die unmittelbaren Effekte der neuen Verordnungsbestimmungen. Die mittelfristigen Auswirkungen der Verordnungsänderung werden im Rahmen einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums untersucht.
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Note de synthèse / recommandation
(Allemand)
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Die Ende 2008 abgeschlossene Evaluation kam zum Schluss, dass die Meldung vor der 10. Sitzung mit einem hohen administrativen Aufwand für Versicherer und Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen verbunden ist, welcher die möglichen Einsparungen übertrifft. Die Berichterstattung vor der 40. Sitzung bei Langzeittherapien hat sich dagegen bewährt und ist unbestritten.
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Conclusions politiques du Conseil fédéral
(Allemand)
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Gestützt auf die Evaluationsergebnisse hat das EDI beschlossen, die Meldung vor der 10. Sitzung zu streichen, aber die Berichterstattung vor der 40. Sitzung beizubehalten. Die Definition der Psychotherapie und die Inhalte der Berichte in der Verordnung wurden präzisiert. Bei Langzeittherapien legen die Versicherer die Berichtsintervalle gestützt auf die Empfehlung des Vertrauensarztes fest.
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am 5. Juni 2009 verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge 1 (Liste bestimmter ärztlicher Leistungen) und 2 (Mittel und Gegenständeliste) beschlossen. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2009 in Kraft. Die am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzten Bestimmungen zur Psychotherapie werden angepasst.
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Langues de publication
(Allemand)
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Französisch, Deutsch
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Publications / Résultats
(Allemand)
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Auf dieser ARAMIS-Seite ist der Schlussbericht der Studie veröffentlicht. Allfällige weitere Produkte sind auf Anfrage erhältlich, teils auch in weiteren Sprachen.
Bitte wenden Sie sich an die Fachstelle Evaluation und Forschung des Bundesamtes für Gesundheit: evaluation@bag.admin.ch
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Publications / Résultats
(Français)
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Documents annexés
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