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Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
07.004722
Projekttitel
Evaluation von Umsetzung und Effekten der neuen KLV-Bestimmungen über die Psychotherapie

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Projektziele
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Evaluation, Krankenpflege-Leistungsverordnung, ambulante Psychotherapie, Vollzugsanalyse, Wirkungsanalyse
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Gemäss Art. 3d der neuen Verordnungsbestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) über die Psychotherapie sind Umsetzung und Wirkung der neuen Verordnungsbestimmungen durch das BAG wissenschaftlich zu begleiten. Die damaligen Neuerungen bestanden aus der Meldepflicht vor der 10. Therapiesitzung für eine Kostengutsprache für maximal 30 weitere Sitzungen und der Pflicht zur Berichterstattung an den Vertrauensarzt bzw. die Vertrauensärztin für eine Kostengutsprache für Psychotherapien, die länger als 40 Sitzungen dauern, sowie jährlich bei Langzeittherapien. Ziel dieser Änderungen war die Verbesserung der Angemessenheit der Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Eine Evaluation untersuchte, ob die Änderungen geeignet waren, diese Ziele zu erreichen. Eine aus Anbietern, Versicherern und Patientenvertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Gesundheit begleitete diese Arbeiten.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Regelung der Kostenübernahme gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Abschnitt 2: ärztliche Psychotherapie
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV (SR 832.112.31), Abschnitt 2, Art. 3d
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Legislaturplanung 2003–2007, Ziel 5 b) Gesundheitssystem grundlegend überprüfen.
Projektziele
(Deutsch)
Ziele der Evaluation sind die Optimierung des Vollzugs sowie die Rechenschaftslegung über die unmittelbaren Effekte der neuen Verordnungsbestimmungen. Die mittelfristigen Auswirkungen der Verordnungsänderung werden im Rahmen einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums untersucht.
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)
Die Ende 2008 abgeschlossene Evaluation kam zum Schluss, dass die Meldung vor der 10. Sitzung mit einem hohen administrativen Aufwand für Versicherer und Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen verbunden ist, welcher die möglichen Einsparungen übertrifft. Die Berichterstattung vor der 40. Sitzung bei Langzeittherapien hat sich dagegen bewährt und ist unbestritten.
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)

Gestützt auf die Evaluationsergebnisse hat das EDI beschlossen, die Meldung vor der 10. Sitzung zu streichen, aber die Berichterstattung vor der 40. Sitzung beizubehalten. Die Definition der Psychotherapie und die Inhalte der Berichte in der Verordnung wurden präzisiert. Bei Langzeittherapien legen die Versicherer die Berichtsintervalle gestützt auf die Empfehlung des Vertrauensarztes fest.

Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am 5. Juni 2009 verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge 1 (Liste bestimmter ärztlicher Leistungen) und 2 (Mittel und Gegenständeliste) beschlossen. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2009 in Kraft. Die am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzten Bestimmungen zur Psychotherapie werden angepasst.

Publikationssprachen
(Deutsch)
Französisch, Deutsch
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Die Berichte sind auf der BAG-Website verfügbar.