Gestützt auf die Evaluationsergebnisse hat das EDI beschlossen, die Meldung vor der 10. Sitzung zu streichen, aber die Berichterstattung vor der 40. Sitzung beizubehalten. Die Definition der Psychotherapie und die Inhalte der Berichte in der Verordnung wurden präzisiert. Bei Langzeittherapien legen die Versicherer die Berichtsintervalle gestützt auf die Empfehlung des Vertrauensarztes fest.
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am 5. Juni 2009 verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge 1 (Liste bestimmter ärztlicher Leistungen) und 2 (Mittel und Gegenständeliste) beschlossen. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2009 in Kraft. Die am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzten Bestimmungen zur Psychotherapie werden angepasst.