Am 17. Mai 1999 unterzeichnete die Schweiz das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Das Zweite Protokoll wurde im Rahmen der UNESCO ausgearbeitet und trägt den Entwicklungen des humanitären Volkerrechts, des internationalen Strafrechts und des Rechts zum Schutz von Kulturerbe seit den 1950er Jahren Rechnung. Grundlegende Neuerungen sind daher detaillierte Strafbestimmungen für Verstösse gegen Vorschriften zum Schutz von Kulturgut, die Anwendbarkeit des Protokolls auch auf nicht internationale bewaffnete Konflikte, eine Auflistung von präventiven Massnahmen zur Sicherung des Kulturguts, welche schon in Friedenszeiten zu treffen sind, sowie einen verbesserten Schutz für die bedeutensten Kulturgüter der Menschheit.
Um das Zweite Protokoll wirksam umzusetzen und die Abläufe genau zu definieren, wurde das "Comittee for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict" beauftragt, sogenannte "Guidelines" zu erarbeiten. Auch die Schweiz ist Mitglied dieses Komitees und hat sich insbesondere bereit erklärt, im Bereich des "verstärkten Schutzes" griffige und rechtlich einwandfreie Umsetzungregeln vorzuschlagen.