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Forschungsstelle
BABS
Projektnummer
2008/12-03 / 353001283
Projekttitel
Guidelines zur Umsetzung des 2. Haager Protokolls

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektorganisation
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Projektziele
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Projektrisiken und Massnahmen
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Stand der Arbeiten
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

2. Haager Protokoll

Kulturgüterschutz

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Am 17. Mai 1999 unterzeichnete die Schweiz das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Das Zweite Protokoll wurde im Rahmen der UNESCO ausgearbeitet und trägt den Entwicklungen des humanitären Volkerrechts, des internationalen Strafrechts und des Rechts zum Schutz von Kulturerbe seit den 1950er Jahren Rechnung. Grundlegende Neuerungen sind daher detaillierte Strafbestimmungen für Verstösse gegen Vorschriften zum Schutz von Kulturgut, die Anwendbarkeit des Protokolls auch auf nicht internationale bewaffnete Konflikte, eine Auflistung von präventiven Massnahmen zur Sicherung des Kulturguts, welche schon in Friedenszeiten zu treffen sind, sowie einen verbesserten Schutz für die bedeutensten Kulturgüter der Menschheit.

Um das Zweite Protokoll wirksam umzusetzen und die Abläufe genau zu definieren, wurde das "Comittee for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict" beauftragt, sogenannte "Guidelines" zu erarbeiten. Auch die Schweiz ist Mitglied dieses Komitees und hat sich insbesondere bereit erklärt, im Bereich des "verstärkten Schutzes" griffige und rechtlich einwandfreie Umsetzungregeln vorzuschlagen.

Projektorganisation
(Deutsch)

Die Projektleitung liegt bei Rino Büchel.

Voraussichtliche Bearbeiterin des Forschungsprojekts ist Frau Kerstin Odendahl, Professorin für Völker- und Europarecht, ausländisches öffentliches Recht und Rechtsvergleichung.

Projektziele
(Deutsch)
Mit dem Forschungsprojekt sollen schwergewichtig Vorschläge für die Umsetzung des im Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen definierten "verstärkten Schutzes" erarbeitet werden, welche in die Guidelines des "Commitee for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict" einfliessen. Diese Vorschläge müssen einerseits griffig und umsetzbar, anderseits auch rechtlich einwandfrei und für die unterschiedlichen Vertragspartner des Zweiten Protokolls annehmbar sein, weshalb die Ausarbeitung von einer juristischen Fachperson mit Kenntnis des internationalen Rechtssituation im Bereich Kulturgüterschutz vorgenommen werden muss.
Projektrisiken und Massnahmen
(Deutsch)
Die Umsetzung dieses Forschungsprojekt hängt in erster Linie davon ab, wie die Verhandlungen innerhlb des "Committee for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict" vorangehen. Die genaue Ausrichtung der Forschungsarbeit, d.h. eine präzise Auftragsdefinition, wie auch ein genauer Zeitplan sind im Moment noch nicht abschätzbar. Klärung wird in dieser Hinsicht die Sitzung des genannten Komitees Ende Dezember 2006 bringen.
Stand der Arbeiten
(Deutsch)

Im Zweiten Protokoll (1999) zum Haager Abkommen von 1954 ist vorgesehen, dass sich die Signatarstaaten sowie Nichtsignatarstaaten, welche dennoch die Bestimmungen des Zweiten Protokolls anwenden, internationale Unterstützung zukommen lassen sollen (Art. 32). Diesbezüglich hat die UNESCO die Signatarstaaten aufgefordert, Vorschläge dazu einzureichen.

Die Schweiz hat diesem Auftrag Folge geleistet. Prof. Odendahl von der HSG wurde damit mandatiert, diesbezüglich Diskussionvorschläge zu erarbeiten. Die von ihr erarbeiteten Vorschläge betreffen vor allem die Punkte 6.1 (International assistance by the Committee), 6.2 (Technical assistance of the Parties through the Committee), 6.3 (Technical assistance provided by the Parties directly on a bi- or multilateral level) und 6.4 (Technical assistance of UNESCO) der draft guidelines zum Zweiten Protokoll. Mit der anschliessenden Einreichung dieser Vorschläge ist die Schweiz ihrem Auftrag nachgekommen, womit das Projekt abgeschlossen ist.