Die Handelseffekte: Im bilateralen Szenario wird den Drittländern der Marktzutritt im bisherigen Umfang garantiert. Die Ergebnisse zeigen, dass der Effekt der Handelsumlenkung bei Rind- und Lammfleisch höher ist als bei Geflügel- und Schweinefleisch. Der Grund dafür ist, dass die Schweiz bis jetzt hauptsächlich Rind- und Lammfleisch aus aussereuropäischen Ländern importierte. Bei diesen beiden Fleischsorten ist die Handelsumlenkung leicht höher als die Handelsschaffung. Insgesamt werden Drittländer im bilateralen Szenario nicht schlechter gestellt als vor dem Freihandelsabkommen Schweiz-EU.
Damit würde die erste Bedingung für ein GATT-konformes Freihandelsabkommen, dass Drittländer nicht benachteiligt werden dürfen, erfüllt. Jedoch entgehen den Drittländern wegen der Konsumzunahme in der Schweiz potentielle Exportmöglichkeiten. Die Gewährung des Marktzutritts für Drittländer durch Zollkontingente ist als pragmatischer Ansatz zu werten. Ein bilaterales Agrarabkommen, als Teil des bestehenden Freihandelsabkommens Schweiz-EG aus dem Jahre 1972 und dessen Erweiterungen, würde auch die zweite Bedingung von Art. XXIV GATT erfüllen, wonach ein Freihandelsabkommen "annähernd den gesamten Handel" abdeckt.
Wohlfahrtseffekte: Erwartungsgemäss sind die Wohlfahrtsgewinne im bilateralen Szenario geringer als im multilateralen Szenario. Der Grund liegt darin, dass die Preise in der Schweiz wegen den verbleibenden Importkontingenten für Drittländer weniger stark sinken. Im multilateralen Szenario ergeben sich für die Schweizer Volkswirtschaft wohlfahrtsökonomisch die grössten positiven Effekte. Die Konsumentenrentengewinne kompensieren bei weitem die Produzentenrentenverluste.