Die Kenntnis von gesundheitlichen Auswirkungen durch Partikel (PM10) -Emissionen ist gesichert, so dass in der LRV ein verbindlicher Immissionsgrenzwert festgelegt werden konnte. Für sehr feine Partikel (Nanopartikel), welche in der Fraktion der PM10 enthalten sind, bestehen ebenfalls Hinweise auf negative gesundheitliche Wirkungen.
Für das Messen von Anzahl, Grössenverteilung und weiteren Parametern dieser Nanopartikel fehlt eine robuste Feldmesstechnik. Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen und eine allfällige zielgerichtete Verminderung der Luftverschmutzung durch Nanopartikel setzt die Verfügbarkeit einer solchen Messtechnik aber zwingend voraus.