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Unité de recherche
OFPP
Numéro de projet
2008/12-02 / 353001020
Titre du projet
Normen und Weisungen für die Mikroverfilmung

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Organisation du projet
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Objectifs du projet
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Conditions générales
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Risques du projet et dispositions à prendre
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Etat des travaux
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)

Farbmikrofilm

Langzeitarchivierung

Mikroverfilmung

Description succincte
(Allemand)

Die gültigen "Weisungen des Bundesamtes für Zivilschutz über die Herstellung von Mikrofilmen und Mikrofilmkopien von Kulturgütern" datieren vom 1. Januar 1986. Sie beziehen sich auf mittlerweile veraltetes technisches Gerät (z.B. nur Schwarz/Weiss-Mikrofilme).

Die in letzter Zeit auf den Markt gekommenen neueren Geräte zur Herstellung von Mikrofilmen, welche etwa auch die Herstellung von Farbmikrofilmen erlauben, machen eine Überarbeitung und Anpassung der Weisungen an die technologische Entwicklung nötig. Die dafür nötige Übersicht über die derzeit bestehenden technischen Möglichkeiten sind amtsintern nicht vorhanden und müssen deshalb mit externen Partnern erarbeitet werden.

Organisation du projet
(Allemand)

Die Projektleitung liegt bei Rino Büchel.

Die Verantwortung für die Erarbeitung der neuen Weisungen und eines Grundlagenpapiers liegt bei Frau Prof. Sabine Süsstrunk (EPFL). Sie wird nach eigenem Gutdünken gewisse Arbeiten durch das Imaging & Media Lab (Prof. Gschwind, Uni Basel) erledigen lassen.

Objectifs du projet
(Allemand)

Mit dem Projekt sollen neue Normen und Weisungen für die Erstellung von Mikrofilmen erarbeitet werden, welche die aktuelle Situation auf dem Markt für Mikrofilm-Geräte und die mittlerweile mögliche Herstellung von Farb-Mikrofilmen berücksichtigen.

Zusätzlich soll auch ein Grundlagenpapier erarbeitet werden, welches den aktuellen Stand im Bereich Mikrofilm/Farbmikrofilm/Langzeitarchivierung/etc. reflektiert und mögliche Zukunftsszenarien aufzeigt.

Conditions générales
(Allemand)
Die "Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten" (Kulturgüterschutzverordnung) von 1984 hält in Art. 12, Absatz 2 fest: "Das Bundesamt nimmt nur Mikrofilmkopien entgegen, die seinen technischen Anforderungen entsprechen". Das BABS ist deshalb weiterhin rechtlich verpflichtet, Weisungen für die Mikroverfilmung herauszugeben und auf einem aktuellen Stand zu halten.
Risques du projet et dispositions à prendre
(Allemand)
Die Projektrisiken können als gering veranschlagt werden. Der Auftrag ist klar definiert und sollte in der vorgegebenen Zeit ohne grössere Probleme bearbeitet werden können.
Etat des travaux
(Allemand)

Reporting 2008

Überarbeitung der Weisungen «über die Herstellung von Mikrofilmen und Mikrofilmkopien von Kulturgütern»

Die technischen Vorgaben für Mikrofilme und Mikrofilmherstellung wurden unter Einbezug verschiedenster Partner - Mikroverfilmungsstellen, Experten aus dem Ausland, ISO-Normenvereinigung, Experten auf Hochschulebene etc. - auf den neuesten Stand (aktuell gültige Weisungen datieren vom 1.1.1986) gebracht. Prof. S. Süsstrunk von der EPFL hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und die neu in die Weisungen zu integrierenden Informationen termingerecht abgeliefert. Dabei galt es vor allem dem neuen Workflow, bei welchem der Mikrofilm anhand digitaler Vorlagen erstellt wird, Rechnung zu tragen.

Der fachliche Teil der Arbeiten ist abgeschlossen. Für ein besseres Verständnis der vorgenommenen Änderungen wird S. Süsstrunk bis 24.2.09 einen Begleitbericht zu den neuen Weisungen verfassen, welcher mit den Weisungen publiziert werden soll. Nun gilt es, die Weisungen auch formal anzupassen sowie die Kantone über die Neuerungen zu informieren. Bis Ende August sollen die neuen Weisungen publiziert werden, dann ist eine Tagung mit den Kantonen geplant, im Rahmen derer die Betroffenen Stellen über die Neuerungen und die Hintergründe informiert werden sollen.