Bei der Beurteilung der Gesetzgebungen wurden nur die in der Schweiz wichtigsten Nutztiere, d. h. Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel berücksichtigt. Die Vorschriften betreffend Kaninchen und Fische werden in einem separaten Kapitel qualitativ beschrieben. Nach einer intensiven Studie der wichtigsten Gesetzgebungen im Tierschutzbereich wurden Tabellen zusammengestellt, um eine Übersicht zu erhalten. Diese Tabellen dienten als Grundlage für den Bericht. Die Auswirkungen wurden aufgrund von Literaturrecherchen und Auskünften von Fachpersonen erstellt.
Das Ergebnis war eindeutig– die Schweizer Tierschutzgesetzgebung ist im Allgemeinen bedeutend strenger und genauer als die EG-Richtlinien. Diese divergieren in zentralen Punkten: Die Käfighaltung bei Legehennen ist erlaubt, Einstreu muss nur bei Jungtieren bis zwei Wochen verwendet werden, die Haltung auf Vollspaltenboden ist erlaubt, die Kastration und Enthornung ohne Narkose ist normal, Schnäbel dürfen coupiert werden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Weil die EU nur das für alle Mitgliedländer geltende Minimum festlegt und die Länder darüberhinaus weitergehende Regelungen erlassen können, wurden auch die relevanten Tierschutzvorschriften von Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien, Schweden und Polen mit der Schweiz verglichen. Die betrachteten EG-Staaten weisen sehr unterschiedliche Tierschutzbestimmungen auf – so weist Österreich meist das gleiche Niveau auf wie die Schweiz (in wenigen Punkten ist es sogar strenger), Deutschland schlägt einen Mittelweg ein und Frankreich, Spanien, Schweden und Polen sind jedoch nach wie vor deutlich unter dem Schweizer Niveau.
Eine hypothetische Anpassung an jene der EG oder eines EU-Mitgliedslandes würde eine bedeutende Verschlecheterung im Sinne des Tierwohls bedeuten und wird insgesamt als ökonomisch nachteilig beurteilt.