Das CITES-Abkommen hat die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen zum Ziel. Sowohl die Schweiz wie auch alle EG-Mitgliedstaaten haben das Abkommen unterzeichnet. Obwohl die EG nicht Partei des CITES-Abkommens ist, sind die Bestimmungen auf EG-Niveau implementiert, da einerseits die Vorschriften über den Aussenhandel in der Kompetenz der EG liegen und andererseits aufgrund der Zollunion keine systematische Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Der Abbau der grenztierärztlichen Kontrollen zwischen der Schweiz und der EG ist für das Jahr 2008 geplant. Im Rahmen der Aufhebung der Kontrollen fragt sich, ob eine Integration der Schweiz in den europäischen CITES-Raum anzustreben ist.