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Unité de recherche
ARE
Numéro de projet
07010
Titre du projet
Kantonale Richtpläne: Kriterien und Beurteilungsmassstäbe für Standortfestsetzungen von ausgewählten Anlagetypen bezüglich ihrer Umweltwirkungen

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Résumé des résultats (Abstract)
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Mise en oeuvre et application
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)

Kantonale Richtpläne: Kriterien und Beurteilungsmassstäbe für Standortfestsetzungen von ausgewählten Anlagetypen bezüglich ihrer Umweltwirkungen

Envico AG, Zürich

Description succincte
(Allemand)

Der Auftrag beinhaltet die Erarbeitung eines Berichts mit der Zusammenstellung derjenigern Anforderungen und Kriterien für verschiedene Anlagetypen, welche für eine Standortfest-setzung im Richtplan in bezug auf den Umweltschutz mindestens erfüllt sein müssen.

Objectifs du projet
(Allemand)

Die Umweltverträglichkeitsprügung (UVP) soll durch eine bessere Integration von Umweltanliegen in die Richtplanung insofern entlastet werden, als die grundsätzliche Machbarkeit und das Ausmass der Anlage an einem bestimmten Standort eruiert werden kann. Dies ist jedoch kein Ersatz für die UVP, weil zum Zeitpunkt der Richtplanung in der Regel keine detaillierten Projekte vorliegen und es dem Zweck der Richtplanung widersprechen würde, eine Detailplanung auf Richtplanstufe zu verlangen.

Résumé des résultats (Abstract)
(Allemand)

Viele Konflikte im Baubewilligungsverfahren rühren daher, dass Vorhaben mit erheblicher Auswirkung auf Raum und Umwelt ohne vorherige genügende raumplanerische Abstimmung projektiert werden. Damit bleibt unklar, ob eine Anlage am vorgesehenen Standort aus umweltrechtlicher Sicht grundsätzlich realisierbar ist. In der Planungsabfolge kommt den kantonalen Richtplänen eine Schlüsselstellung zu, will man den Umweltschutz besser in die Planung einbetten. Vorhaben mit erheblicher Auswirkung sollen daher im Richtplan behandelt werden. Wesentlich ist, dass die Standortfestsetzung erst erfolgt, wenn die Auswirkungen der Vorhaben auf die Umwelt stufengerecht abgeklärt worden sind und sich dabei erweist, dass der Realisierung der Vorhaben an diesen Standorten keine No-goes entgegenstehen.

Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von ARE und BAFU wurden für vier Anlagetypen („Material- und Deponiestandorte“, „touristische Transportanlagen / Intensiverholungsgebiete“, Hauptstrassen und „Verkehrsintensive Einrichtungen“) Kriterien entwickelt, die erfüllt sein müssen, damit der Standort festgesetzt werden kann.

Mise en oeuvre et application
(Allemand)
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