Gestützt auf die vorliegende Evaluation können für die neue Bundeseinheit BLK folgende Folgerungen gezogen und Empfehlungen abgeleitet werden:
Die neue Bundeseinheit BLK, welche seit 1.1.07 aktiv ist, wird von den kantonalen Vollzugsbehörden, insbesondere den Kantonschemikern, zurzeit nicht akzeptiert, da grundsätzlich wenig Verständnis für eine Oberaufsicht des Bundes im Lebensmittelbereich vorhanden ist.
Die Ausgangslage für die BLK ist somit schwierig. Die BLK muss gegenüber den Kantonen vorsichtig und zielgerichtet agieren, damit Vertrauen geschaffen werden kann. Ein koordinierter Auftritt der im Bereich Lebensmittelsicherheit involvierten Bundesorgane gegenüber den Kantonen ist anzustreben.
Empfehlung 1: Die BLK sollte ihre Fachkompetenzen im Lebensmittelbereich durch gezielte Neuanstellungen erhöhen.
Empfehlung 2: Im Aufgabenbereich „Aufsicht über den kantonalen Vollzug der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz“ sollten aufgrund einer Risikoanalyse gezielte Schwerpunkte gesetzt werden, welche den Kantonen klar kommuniziert werden.
Empfehlung 3: Es sollte geprüft werden, inwiefern bei der Risikoanalyse bzw. der Schwerpunktsetzung die Kantone eingebunden werden können.
Empfehlung 4: Bei der Kontrolle von bereits akkreditierten kantonalen Kontrollstellen sollten Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Empfehlung 5: Die Bundesämter BAG, BVET und BLW sollten klar hinter der BLK stehen und dies gegenüber den Kantonen kommunizieren (Commitment).
Empfehlung 6: Der Bund sollte die Aufgaben und Zuständigkeiten der betroffenen Bundesämter und der BLK klar definieren und gegenüber den kantonalen Vollzugsbehörden klar kommunizieren.
Empfehlung 7: Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern und der Bundeseinheit BLK sollte auf operativer Ebene verbessert werden (insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungswege).
Empfehlung 8: Die Schaffung eines Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit sollte geprüft werden.