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Forschungsstelle
BLV
Projektnummer
1.07.eval
Projekttitel
Evaluation BSE-Einheit

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
BSE-Einheit, Evaluation, Kontrollen, Bundesratsbeschluss
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Um den Kampf zur Ausrottung der BSE in der Schweiz noch intensiver zu führen, hat der Bundesrat im Februar 2001 auf Antrag der drei Bundesämter für Veterinärwesen, Gesundheit und Landwirtschaft entschieden, eine BSE-Einheit des Bundes zu schaffen. Das Ziel sollte dabei sein, die in der Schweiz getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der BSE wirksam und konsequent umzusetzen. Zu den Kernaufgaben der Einheit gehören – neben den Kontrollen der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben nach klar definierten Standards – auch die Beratung und Unterstützung von Vollzugsbehörden. Die BSE-Einheit des Bundes war 6 Jahre aktiv und hat per Ende 2006 ihre Arbeiten beendet. Auf Basis dieser Erfahrungen wird nun eine ähnlich strukturierte Überwachungseinheit aufgebaut - die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette - die jedoch ein umfangreicheres Aufgabenheft hat
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)

Um den Kampf zur Ausrottung der BSE in der Schweiz noch intensiver zu führen, hatte der Bundesrat im Februar 2001 auf Antrag der drei Bundesämter für Veterinärwesen, Gesundheit und Landwirtschaft entschieden, eine BSE-Einheit des Bundes zu schaffen. Gestützt auf Art. 53 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes, Art. 179 Abs. 1 des Landwirtschaftsgesetzes, Art. 2 Abs. 2 des Epidemiengesetzes und Art. 1 Bst. a sowie Art. 36 Abs. 2 u. 3 des Lebensmittelgesetzes sollte diese Bundeseinheit eine aktive Oberaufsicht ausüben. Das Ziel dabei war, zu kontrollieren, ob die in der Schweiz getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der BSE wirksam und konsequent umgesetzt werden und den Vollzug durch Beratung zu unterstützen.
Die BSE-Einheit war sechs Jahre lang aktiv und hat per Ende 2006 ihre Arbeiten abgeschlossen. Seit 1.1.07 ist die neue Bundeseinheit für die Lebensmittelkette BLK tätig.

Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 28.2.2001 Ziffer 5 werden das EVD und das EDI beauftragt, dem Bundesrat nach Ablauf der Periode von 6 Jahren einen Evaluationsbericht über die Arbeit der BSE-Einheit zu unterbreiten.
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)

Gestützt auf die vorliegende Evaluation können für die neue Bundeseinheit BLK folgende Folgerungen gezogen und Empfehlungen abgeleitet werden:

Die neue Bundeseinheit BLK, welche seit 1.1.07 aktiv ist, wird von den kantonalen Vollzugsbehörden, insbesondere den Kantonschemikern, zurzeit nicht akzeptiert, da grundsätzlich wenig Verständnis für eine Oberaufsicht des Bundes im Lebensmittelbereich vorhanden ist.

Die Ausgangslage für die BLK ist somit schwierig. Die BLK muss gegenüber den Kantonen vorsichtig und zielgerichtet agieren, damit Vertrauen geschaffen werden kann. Ein koordinierter Auftritt der im Bereich Lebensmittelsicherheit involvierten Bundesorgane gegenüber den Kantonen ist anzustreben.

Empfehlung 1: Die BLK sollte ihre Fachkompetenzen im Lebensmittelbereich durch gezielte Neuanstellungen erhöhen.

Empfehlung 2: Im Aufgabenbereich „Aufsicht über den kantonalen Vollzug der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz“ sollten aufgrund einer Risikoanalyse gezielte Schwerpunkte gesetzt werden, welche den Kantonen klar kommuniziert werden.

Empfehlung 3: Es sollte geprüft werden, inwiefern bei der Risikoanalyse bzw. der Schwerpunktsetzung die Kantone eingebunden werden können.

Empfehlung 4: Bei der Kontrolle von bereits akkreditierten kantonalen Kontrollstellen sollten Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Empfehlung 5: Die Bundesämter BAG, BVET und BLW sollten klar hinter der BLK stehen und dies gegenüber den Kantonen kommunizieren (Commitment).

Empfehlung 6: Der Bund sollte die Aufgaben und Zuständigkeiten der betroffenen Bundesämter und der BLK klar definieren und gegenüber den kantonalen Vollzugsbehörden klar kommunizieren.

Empfehlung 7: Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern und der Bundeseinheit BLK sollte auf operativer Ebene verbessert werden (insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungswege).

Empfehlung 8: Die Schaffung eines Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit sollte geprüft werden.

Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Zugehörige Dokumente