Mit der Motion 04.3664 der Kommmission für Rechtsfragen des SR „Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung“, die von beiden Kammern des Parlaments gutgeheissen worden ist, wird „der Bundesrat beauftragt, im Bereich des Vollzugs und der Gesetzgebung Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Koordination von Umweltschutz und Raumplanung gewährleistet wird. Zudem soll die Projekt-UVP dadurch entlastet werden, dass mit den raumplanerischen Entscheiden stufengerecht die wesentlichen Voraussetzungen für die umweltgerechte und rasche Realisierung von Bauvorhaben geschaffen werden.“ Mit den Umsetzungsarbeiten wurde eine gemeinsame Projektorganisation des ARE und BAFU betraut.
Die UVP soll durch eine bessere Integration von Umweltanliegen in die Richtplanung insofern entlastet werden, als die grundsätzliche Machbarkeit und das Ausmass der Anlage an einem bestimmten Standort eruiert werden kann. Dies ist jedoch kein Ersatz für die UVP, weil zum Zeitpunkt der Richtplanung in der Regel keine detaillierten Projekte vorliegen und es dem Zweck der Richtplanung widersprechen würde, eine Detailplanung auf Richtplanstufe zu verlangen.