Das Gutachten soll zum einen Konfliktfelder zwischen dem geltenden Abfallrecht und dem Wettbewerbsrecht des Bundes aufzeigen. Zum anderen sollen Anregungen für die zukünftige Ausgestaltung des Abfallrechts ausgearbeitet werden.
Grundlage der Abklärungen bilden einerseits entsprechende Literatur und Praxis, andererseits sind vom Beauftragten Informationen mittels Erlassrecherchen und allenfalls punktuell – sofern erforderlich – mittels Kontakten z.B. bei den zuständigen Fachstellenmitarbeitern bei Branchenvertretern wichtige Hinweise und Anstösse einzuholen.
Das Gutachten soll im Einzelnen folgende Punkte umfassen:
Themenkreise des Abfallrechts, welche auf Konfliktfelder mit dem Wettbewerbsrecht zu untersuchen sind
A. Vorgezogene Entsorgungsgebühr
Das System der vorgezogenen Entsorgungsgebühr im schweizerischen Abfallrecht soll auf bestehende und mögliche Konfliktfelder mit dem schweizerischen Wettbewerbsrecht untersucht werden. Zum Teil sind vorgezogene Entsorgungsgebühren auf bestimmte Produkte staatlich angeordnet, zum Teil beruhen sie auf privatwirtschaftlicher Einigung zur Erfüllung gesetzlicher Rücknahme- und Entsorgungspflichten. Die Systeme sind ausserdem je nach Produkt unterschiedlich ausgestaltet. Das Gutachten soll diese verschiedenen Funktions- und Marktorganisationsarten untersuchen und aufzeigen, welche Organisationsarten mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt geraten können und wo die Grenzen zwischen wettbewerbsneutralen und wettbewerbsverzerrenden Systemen verlaufen.
Dabei sollen sowohl aktuelle Probleme als auch die Praxis der Wettbewerbskommission und Entwicklungen im Wettbewerbsrecht behandelt werden.
B. Export von Abfällen
Untersuchungsgegenstand ist die im schweizerischen Abfallrecht statuierte Inlandentsorgungspflicht. Im Gutachten soll der Frage nachgegangen werden, wie die Inlandentsorgungspflicht interpretiert werden soll, damit bei Exportverboten keine Konflikte mit dem Wettbewerbsrecht bzw. dem internationalen Handelsrecht entstehen, und an welche Voraussetzungen allfällige Exportbewilligungen geknüpft werden können. Besonders ist auch die bisherige Praxis, wonach ein Exportverbot haltbar ist, obwohl die Entsorgung im Inland bis zu 30% teurer als diejenige im Ausland ist, auf ihre Vereinbarkeit mit der Wirtschaftsfreiheit und ihre Praxistauglichkeit zu untersuchen.
C. Einzugsgebiete von Abfallanlagen und Entsorgungsmonopol
Das im schweizerischen Abfallrecht statuierte Entsorgungsmonopol auf Siedlungsabfällen und die damit verbundene Festlegung von Einzugsgebieten für diese Abfälle soll vor allem mit Blick auf allfällige zukünftige Veränderungen der Besitzverhältnisse an Abfallanlagen untersucht werden. Es ist denkbar, dass Gemeinwesen ihre Beteiligungen an Abfallanlagen an Private verkaufen werden. Das Gutachten soll Konflikte zwischen Entsorgungsmonopol und Einzugsgebiete des Abfallrechts einerseits und Wettbewerbsrecht andererseits, welche sich bei solchen veränderten Verhältnissen ergeben können, untersuchen. Dabei soll auch aufgezeigt werden, was für Anpassungen des geltenden Abfallrechts an veränderte Verhältnisse sinnvoll erscheinen.
Mögliche zukünftige Ausgestaltung des Abfallrechts und dessen Institutionen und Systemen
Das Gutachten soll aufzeigen, wie das Abfallrecht und seine Instrumente weiter entwickelt werden können, damit Konflikte mit dem Wettbewerbsrecht möglichst vermieden werden können. Dabei sind auch Veränderungen, welche sich im Wettbewerbsrecht und in der Praxis der Wettbewerbskommission abzeichnen, zu beachten. Soweit einschlägig sollen die Entwicklungen des Abfallrechts in Europa in die Einschätzungen mit einbezogen werden.