Seit dem 1. Januar 2002 sind Begegnungszonen in der Schweiz neu geregelt (Art. 22b SSV). Sie ergänzen resp. ersetzen die bisherigen Wohnstrassen. Seither sind in der Schweiz rund 300 Begegnungszonen neu eingerichtet worden. Weitere ca. 70-100 Zonen sind in Planung resp. Realisierung. Es können hauptsächlich folgende Zonentypen unterschieden werden:
- Begegnungszonen in Wohnquartieren (mehrheitlich verkehrsarme Gebiete)
- Begegnungszonen in Geschäftsgebieten bzw. zentralen Dienstleistungsstandorten
- Begegnungszonen auf Plätzen und Vorfahrten (z.B. Bahnhofvorfahrten)
Im Weiteren sind besondere Situationen wie das Umfeld von Schulhäusern und Kindergärten oder Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Tourismus oder Altstadtbereiche zu unterscheiden. Eine definitive Typisierung soll im Rahmen der Arbeit begründet werden.
Die Dokumentation von Fussverkehr Schweiz stellt eine gute Arbeitsgrundlage dar. Sie enthält wertvolle Hinweise bezüglich der Grundlagen zu den Begegnungszonen und eine Übersicht realisierter Beispiele mit Bemerkungen zu den konkreten Situationen. Es fehlt jedoch eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Realisierung von Begegnungszonen und Wirkung der realisierten Beispiele. Auch Hinweise zum konkreten Ablauf bei der Realisierung, zu kritischen Faktoren und wichtigen Erfolgsfaktoren und zur Bedeutung partizipativer Prozesse fehlen weitgehend. Solche Aspekte werden auch durch andere Publikationen, welche sich vor allem mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzten, nicht abgedeckt.
Entsprechend gross ist deshalb in der Praxis die Unsicherheit und somit auch der Aufwand für die Planung und Einführung von Begegnungszonen und die Durchführung von Erfolgskontrollen. Folglich dürfte auch der Bedarf für Nachbesserungen teilweise grösser sein als bei zweckmässiger Ausrüstung von Begegnungszonen.
Interessierte Gemeinden sind somit bei der Evaluation und Planung möglicher Begegnungszonen trotz bestehender Arbeitshilfen und Tipps noch weitgehend auf sich selbst gestellt. Es besteht die Gefahr, dass an sich aussichtsreiche Projekte aufgrund der zu gross scheinenden Hürden fallengelassen werden. Wiederum dürften wegen fehlender Kenntnisse über die Wirkungsweise von Begegnungszonen gelegentlich auch ungeeignete Gebiete ins Auge gefasst werden.
Der Nutzen der Arbeit liegt einerseits darin, dass interessierte Behörden, Initianten, Politiker, etc. sich ein vertieftes Bild über die Wirkungsweise von Begegnungszonen und Argumente Pro und Kontra im vorgesehenen Anwendungsbereich machen können. Andererseits können sie auf Argumentationshilfen aus den Interviews und Hinweise zu „Klippen“ und „best practices“ zurückgreifen. Die Informationen werden vorerst als illustrativer, gut bebilderter Bericht aufgearbeitet. Diese Informationen – ev. auch Videosequenzen, Fotos, Pläne, usw. - können allenfalls auch in die Homepage www.begegnungszonen.ch einfliessen und somit jederzeit benutzt werden.
Dank der Hinweise zu Best Practices, kritischen Faktoren oder Risiken sowie Hinweisen zu Defiziten und Nachbesserungsbedarf exemplarischer Begegnungszonen wird es leichter fallen, zweckmässige Zonen zu planen und umzusetzen und so auf Anhieb bessere Lösungen mit einem geringeren Nachbesserungsbedarf zu erhalten.
Der Einbezug verschiedener Betroffenenkreise in der Begleitgruppe (Fussverkehr Schweiz, Behindertengerechtes Bauen, Kindergerechte öffentliche Räume, Architekt/Gestalter öffentlicher Raum,Öffentlicher Verkehr, städt. Tiefbauamt, kant. Tiefbauamt, privates Ingenieurbüro, Rechtsetzung ASTRA, Langsamverkehr ASTRA) stellt sicher, dass die wichtigsten Problembereiche und Spannungsfelder behandelt werden.