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Forschungsstelle
PVK
Projektnummer
45
Projekttitel
Evaluation zum Umgang des Bundes mit Naturgefahren

Texte zu diesem Projekt

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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Erfasste Texte


KategorieText
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)

Das Wichtigste in Kürze

Jährlich werden in unserem Land durchschnittlich 2.9 Milliarden Franken im Zusammenhang mit Naturgefahren von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten ausgegeben. Das Geld fliesst in Präventivmassnahmen im Hochwasser-, Lawinen und Steinschlagschutz, wird für die Finanzierung von Messeinrichtungen oder Gefahrenkarten benötigt, zur Wiederinstandstellung zerstörter Infrastruk­turanlagen oder für Versicherungen etc. verwendet. Wesentliche Aufgaben im Bereich Natur­gefahren sind den Kantonen übertragen, wobei der Bund die Wahrnehmung dieser Aufgaben u. a. mit Abgeltungen und Finanzhilfen unterstützt. Auf Bundesebene sind mehrere Ämter und Departemente betroffen, darunter das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Strassen (Astra), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) oder das Bundesamt für Verkehr (BAV). Der Bund gibt rund 462 Millionen Franken im Jahr im Zusammenhang mit Naturgefahren aus.

Die Subventionspraxis der Schweiz im Bereich Naturgefahren ist in Expertenkreisen in der Vergangenheit in mehrfacher Hinsicht in Frage gestellt worden. Dabei wurde auf gesetzliche Lücken, fehlende stra­tegische Ausrichtung, unklare Zuständigkeiten, Intransparenz der Finanzflüsse, Koordinationsdefizite zwischen den beteiligten Äm­tern und anderes mehr verwiesen.

Vor diesem Hintergrund hat die Subkommission EDI/UVEK der Geschäfts­prüfungs­kommission des Nationalrates (GPK-N) die Parlamentarische Verwal­tungskontrolle (PVK) am 3. Juli 2006 mit der Durchführung einer Evaluation zum Umgang des Bundes mit Naturgefahren beauftragt. Die PVK sollte Fragen zur Kon­zeption, Transparenz, Rechtmässigkeit, Aufsichtstätigkeit sowie zur Wirkungsorien­tierung der subventionierten Massnahmen beantworten.

Die Fragen wurden aufgrund von Doku­men­tenanalysen, einem Rechtsgutachten, zwei regionalen Fallstudien und Experteninterviews beantwortet. Die regionalen Fallstudien untersuchten insbesondere Vollzugs- und Aufsichtsfragen im Untersu­chungszeitraum 1993 bis 2005. Für diese Zeitspanne wurden in den Fall­studienge­bieten Visp und Surselva alle Projekte im Bereich Naturgefahren unter­sucht, die Bundesbeiträge zugesprochen erhalten hatten (Surselva 111 Projekte; Visp 115 Projekte). Rund 70 % der Zah­lun­gen leisteten das Bundesamt für Wasser und Geo­logie und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Aufgrund von mehreren grossen Unwettern waren in beiden Untersuchungsgebieten die Bundesbeiträge für Wiederherstellungsmassnahmen überdurchschnittlich hoch (Surselva: 72 % von 68.4 Millionen Franken; Visp: 59 % von 139.8 Millionen Franken).

Weil mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) im Jahre 2008 auch im Bereich Naturgefahren wichtige Änderungen anstehen, werden im Folgenden nicht nur die Hauptergebnisse der Evaluation wiedergegeben, sondern finden sich jeweils auch Hinweise auf die kommenden Neuerungen der NFA. Zudem sei hier erwähnt, dass seit Ende des Untersuchungszeitraums (2005) mit der Schaffung des Bafu ein Reorganisationsentscheid gefallen, der einen bedeutenden Schritt bei der seither intensivierten Umsetzung des integralen Risikomanagements auf Bundesebene darstellt.

Untersuchungsfrage 1:

Sind die bestehenden Rechtsgrundlagen des Bundes zum Umgang mit Naturge­fahren in sich und untereinander kohärent und sind sie eine geeignete Basis für eine effizienz- und risikoorientierte Subventionspraxis?

Die Frage nach der Kohärenz der Rechtsgrundlagen des Bundes im Umgang mit Naturgefahren hat gezeigt, dass auf Verfassungsebene der Schutz vor Naturgefahren sektoriell angegangen wird und inkohärent und unvollständig geregelt ist. Der Bund hat gefahrenbezogene oder schutzmittelbezogene Einzelkompetenzen und zahlreiche indirekte Kompetenzen. Auf Gesetzesstufe reproduzieren sich die sektoriellen und unterschiedlichen Regelungen aus der Verfassung. Die einzelnen Gesetze sind ein­ander bis zu einem gewissen Grad konzeptionell angenähert worden. Trotzdem beste­hen Unterschiede zwischen den Subventionssätzen und Überschneidungen der Sub­ventionsgegenstände. Eine departementübergreifende strategische Planung des Umgangs mit Naturgefahren ist in den Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen. Hin­sicht­lich Effizienzorientiertheit der Rechtsgrundlagen fanden sich im Wasserbau- und Waldbereich Bestimmungen zur Sicherstellung einer effizienzorientierten Sub­ven­tionspraxis in den Kantonen. Allerdings sind die geltenden Regelungen nur bedingt für eine effizienzorientierte Subventionspraxis geeignet, weil sie ökonomisch gesehen für die Kantone unterschiedliche Anreize geschaffen haben (unterschiedli­che hohe Maximalsätze in den verschiedenen Gesetzen, Abstufung nach Finanzkraft der Kan­tone). Zudem bestehen Unterschiede bei der Abgeltung unterschiedlicher Schutzformen, was zur Bevorzugung einzelner Schutzformen vor anderen oder zu Fehlallokationen führen kann. Die Frage der Risikoorientiertheit brachte Ansätze für eine risikoorien­tierte Subventionspraxis zutage (Normen für die Subventionierung von Datenerhe­bungen und Gefahrenkar­ten), explizite Bestimmungen zur Risikoorientierung fanden sich indessen keine.

Eine wichtige Neuerung der NFA ist die Harmonisierung der Beitragssätze im Waldgesetz und im Wasserbaugesetz. Auch fällt im Wald- und Wasserbaubereich die Abstufung der Subventionen nach Finanzkraft weg.

Untersuchungsfrage 2:

Wie sind die vom Bund subventionierten Massnahmen im Umgang mit Naturge­fahren hin­sichtlich Transparenz und Rechtmässigkeit zu beur­tei­len?

Die Prüfung der entsprechenden Projektsdossiers bzw. der Datenbankeinträge zu den subventionierten Massnahmen auf Bundesebene hat keine Hinweise für eine Verlet­zung der Rechtsmässigkeit ergeben. Da für gleiche Massnahmen je nach Beurteilung des Bundesinspektors unterschiedliche Beitragssätze gelten können, verfügt die sub­ventionierende Stelle über einen Ermessensspielraum. Hinsichtlich der Transparenz der Finanzflüsse und des Projektverlaufs der subventionierten Massnahmen haben sich Mängel gezeigt. Die bestehenden Kontrollsysteme ermögli­chen es nicht, den Projektverlauf für eine externe Kontrolle einfach nachvollziehbar zu machen. Die Datenbanken der einzelnen Bundesämter sind in Umfang und erfass­ten Parametern uneinheitlich. Dies beeinträchtigt die Nachvollziehbarkeit und Trans­parenz der Subventionspraxis und kann die Koordination und Abstimmung zwischen den Ämtern erschweren. Aufgrund der Überschneidungen in den rechtli­chen Grund­lagen besteht zwischen einzelnen Bundesstellen Koordinationsbedarf. Die amts- oder departementsübergreifende Koordination ist schwierig und zeitauf­wändig. Nach einem grossen Unwetterereignis ist der Koordinationsbedarf zwi­schen den Ämtern am grössten. In diesem Fall erfolgt eine rasche Absprache zwi­schen den Bundesäm­tern über die Aufteilung der Projekte, was sich bewährt hat, aber auch die Gefahr einer gewissen Willkür birgt.

Die Bundesämter entscheiden aufgrund der von den Kantonen eingereichten Gesu­che; dabei prüfen sie, ob die Gesuche den Vorgaben und Kriterien entsprechen. Nicht alle Ämter verfügen dabei über klare Vor­gaben. Als Entscheidungshilfe dienen den Ämtern auch Kosten/Nutzen-Analysen, die indessen wegen fehlender Einheitlichkeit von begrenztem Wert und untereinan­der nicht vergleichbar sind. Die Ämter sind bei den Entscheiden an die Einhaltung des eigenen Budgets gebunden, eine eigentliche Prioritätenordnung nach Kriterien des integralen Risikomanagements besteht in der Regel nicht. Die Entscheidpraxis des Bundes richtet sich nach den Prinzipien der Subsidiarität. Weil der Bund auch sehr hohe Kostenan­teile übernimmt, ist nicht immer garantiert, dass der von den Kantonen und Gemein­den zu begleichende Betrag verhindert, dass nur effiziente und notwendige Projekte umgesetzt werden.

Die Veränderungen durch die NFA tangieren zahlreiche Ergebnisse der Evaluation im Wald- und Wasserbaubereich. Die NFA bringt für die Bundesstellen eine Ent­lastung bezogen auf die Zahl der zu behandelnden Subventionsgeschäfte, weil für die weniger komplexen Subventionssachverhalte Globalbeiträge gesprochen wer­den. Über Projekte nach Waldgesetz oder Wasserbaugesetz, die eine Million Fran­ken übersteigen, entscheidet der Bund weiterhin im Einzelfall. Hierzu sind verschie­dene Instru­mente ausgearbeitet worden. Dazu zählen ein Katalog von Mindestan­forderungen u. a. hinsichtlich Schutzdefizit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzung des inte­gralen Risiko­managements oder ein Priorisierungsschema. Ermessensspielräume bei der Bestimmung des Bundesbeitrags sind reduziert worden bzw. sollen klarer strukturiert werden (Bafu bzw. BLW). Im Wald- und Wasser­baubereich sind die Maximalbeitragssätze des Bundes gesenkt worden, was in den Kantonen zu erhöhter Effizienzorientierung führen könnte. Für das Astra bringt die NFA eine auf Natio­nalstrassen beschränkte Zuständigkeit, was im Schutzbautenbe­reich zu einer Ent­lastung führen dürfte. Die Zuständigkeiten zwischen Astra, BAV und Bafu bei der Subventionierung von Verkehrswegen sind geklärt worden.

Untersuchungsfrage 3:

Ist die Aufsicht des Bundes über den kantonalen Vollzug im Umgang mit Natur­gefah­ren geeignet, einen zweckmässigen Einsatz der Bundesmittel sicherzustel­len?

Bei der Beantwortung dieser Frage ist festzuhalten, dass die Bundesstellen die Auf­sichtsfunktion unterschiedlich wahrnehmen. Tendenziell kann aber gesagt werden, dass sie nicht als kohärent einzustufen ist, da nur vereinzelt Strategiepapiere, Kon­zepte oder Vorgaben für den Einsatz der Aufsichtsinstrumente vorhanden sind. Die meisten Bundesämter setzen bei der Aufsichtstätigkeit stark auf präventive Mittel der Aufsicht, etwa auf Kreisschreiben oder das Instrument der Stellungnahme. Die Ent­scheide erfolgen aufgrund von Dossiers. Auch der Projektverlauf wird primär mit­tels eingereichten Dokumenten der Subventionsempfänger überprüft. Dies kann als effi­zient eingestuft werden, doch entbindet dies die Bundesämter nicht von Stichpro­ben und Begehungen und der Einforderung eines Reportings nach Projektabschluss als wirksame Mittel der Aufsicht. Insbesondere das Bafu hat in der Vergangenheit die Zahl Stichproben und der Begehungen vermindert.

Mit der Einführung der NFA müssen im Bereich Wald und Wasserbau bei allen sub­ventio­nierten Projekten Mindestanforderungen eingehalten werden. Zur Wahrneh­mung der Aufsicht sind verschiedene Instrumente vorgesehen: im Rahmen des Grundangebots subventionierte Projekte sollen stichprobenweise und ex post auf die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen überprüft werden und die Kan­tone sollen im Rahmen des Controllings mit einem Jahresreporting und einem Schlussreporting am Ende der 4-jährigen Programmperiode über die realisierten Arbeiten dem Bund Rechenschaft ablegen. Bei Einzelprojekten (über 1 Millionen Franken) wird weiterhin auf präventive Mittel gesetzt (Überprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens).

Untersuchungsfrage 4:

Ist die Gesamtheit der vom Bund subventionierten Massnahmen in zwei Regionen der Schweiz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit aufeinander abge­stimmt und deckt sie die spezifischen Naturrisiken effektiv ab?

Eine abschliessende Beurteilung der Wirkungsorientierung und effektiven Gefahren­abdeckung der subventionierten Massnahmen ist auf der Grundlage der Evaluation nicht möglich. Eine Überprüfung der ausgeführten Projekte auf ihre Gefahrenabde­ckung ist wegen fehlender Gefahrenkarten derzeit nur punktuell durchführbar. Wo dieses Kriterium überprüft werden konnte, deckten die Massnahmen spezifische Naturrisiken ab.

Obwohl die realisierten Massnahmen unterschiedliche Gefahrenarten betreffen und kaum einen räumlichen Zusammenhang untereinander haben, steht in Frage, ob eine verbesserte Koordination der Bundesämter allenfalls effizienzsteigernde Zusammen­hänge schaffen könnte. Festzuhalten ist weiter, dass die Ausführung von Massnahmen in den untersuchten exponierten Regionen meist auf eingetretene Ereignisse zurück­ging. Dies weist auf das Fehlen einer risikoorientierten Strategie hin. Bei der schweizweiten Aufteilung der Bundesmittel im Naturgefahrenschutz hingegen machen die für Präventionsmassnahmen ausgegebenen Bundesmittel gut drei Fünftel aus. Ausbezahlt werden sie primär für technisch-bauliche Massnahmen der Präven­tion ortsgebundener Naturgefahren. Diese Präferenz für teure Schutz­bauten ist unter dem Kriterium der Kostenwirksamkeit zu kritisieren, weil – falls geeignet – organi­satorische Massnahmen als Ersatz von technischen kostengünsti­ger ausfallen können. Erfahrungswerte als Aufteilungskriterien für die Bundesmittel auf die Kantone, wie dies bisher Usanz war, können nicht als wirkungsvolle Strate­gie bezeichnet werden.

Mit der von der Planat 2004 vorgelegten Strategie Naturgefahren Schweiz liegt ein zeitgemässes Konzept für eine Strategie in Sinne des integralen Risikomanagements vor. Hauptpunkt der geplanten Strategie ist ein Paradigmawechsel von Naturgefah­ren hin zu Naturrisiken, der zu mehr Risikoorientiertheit, Effizienz und Wirksamkeit füh­ren soll. Mit der NFA sind im Bereich des Waldgesetzes und des Wasserbauge­setzes Elemente dieser Strate­gie eingeflossen. Auch bei der Aufteilung der Mittel auf die Kantone kommt es zu Neuerungen: Die Kantone erhalten aufgrund eines risiko­orientierten und eines bedarfsorientierten Kriteriums ihre Mittel zugeteilt.

Die Gegenüberstellung der Ergebnisse der Evaluation mit den Neuerungen der NFA im Bereich Naturgefahren zeigt auf, dass bisherige problematische Faktoren ange­gangen werden. Wie die Ansätze für Verbesserungen umgesetzt werden und sich in der Praxis bewähren, wird sich spä­testen nach Abschluss der vierjährigen Pro­grammdauer im Jahre 2012 zeigen.

Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Französisch)

L’essentiel en bref

Dans notre pays, la Confédération, les cantons, les communes et les particuliers consacrent en moyenne chaque année 2,9 milliards de francs aux risques naturels. Ces dépenses sont notamment consacrées aux mesures de protection contre les crues, les avalanches ou les chutes de pierres, au financement d’installations de mesure ou de cartes des dangers, à la remise en état d’infrastructures détruites ou à des assurances. Dans le domaine des dangers naturels, un certain nombre de tâches essentielles sont du ressort des cantons qui les assument notamment grâce à l’appui que la Confédération leur octroie sous forme d’indemnités et d’aides financières. A l’échelon de la Confédération, la protection contre les risques naturels incombe à plusieurs offices et départements dont l’Office fédéral de l’environnement (OFEV), l’Office fédéral des routes (OFROU), l’Office fédéral des transports (OFT) ou l’Office fédéral de l’agriculture (OFAG). La Confédération consacre chaque année environ 462 millions de francs à la protection contre les risques naturels.

Certains milieux spécialisés ont à plusieurs égards remis en cause le régime suisse des subventions dans le domaine des risques naturels. Ils ont, entre autres, relevé des lacunes dans les bases légales, une absence d’orientation stratégique, un manque de clarté en matière de compétences, une opacité des flux financiers ainsi que des déficits de coordination entre les offices concernés.

C’est dans ce contexte que, le 3 juillet 2006, la sous-commission DFI/DETEC de la Commission de gestion du Conseil national (CdG-N) a décidé de charger le Contrôle parlementaire de l’administration (CPA) d’effectuer une évaluation de la gestion des risques naturels à l’échelon de la Confédération qui englobe également les questions relatives à la conception, à la transparence, à la légitimité, à la surveillance et à l’efficacité.

Le CPA a cherché à répondre aux questions à la base de la présente évaluation à partir d’une analyse documentaire, d’un avis de droit, de deux études de cas régionaux et d’entretiens avec des experts. Les deux études de cas concernent notamment des aspects liés à l’exécution par les cantons des dispositions fédérales dans le domaine des risques naturels et à la surveillance exercée par la Confédération durant la période d’observation choisie (1993 à 2005). Durant cet intervalle, tous les projets relevant de la protection contre les risques naturels ayant bénéficié de l’aide fédérale ont été examinés dans les deux régions retenues (Surselva : 111 projets ; Viège : 115 projets). L’Office fédéral des eaux et de la géologie et l’Office fédéral de l’environnement, des forêts et du paysage ont versé environ les 70 % de ce total. Suite à d’importantes intempéries qui se sont succédé dans les deux régions observées, la part des subventions fédérales consacrées aux mesures de remise en état était supérieur à la moyenne nationale (Surselva : 72 % de 68.4 millions de francs ; Viège : 59 % de 139.8 millions de francs).

La réforme de la péréquation financière (RPT) qui entrera en vigueur en 2008 aura également un impact important dans le domaine des risques naturels. C’est pour cette raison que la présente évaluation ne se limite pas à présenter les principaux résultats de l’évaluation, mais donne également des indications sur les nouveautés apportées par la RPT. Il y a en outre lieu de relever ici que la création de l’OFEV à la fin de la période sous revue a entraîné d’importants changements structurels et constitue un pas important accélérant la mise en œuvre d’une gestion intégrale des risques à l’échelon de la Confédération.

Première question abordée par la présente évaluation :

Est-ce qu’il y a une cohérence dans et entre les diverses bases légales régissant les dangers naturels à l’échelon de la Confédération et celles-ci constituent-elles un régime de subventions efficace et tenant compte des risques ?

Les réponses apportées à la question portant sur la cohérence des bases légales de la Confédération en matière de risques naturels ont montré que la Constitution aborde la question de la protection contre les risques naturels de manière sectorielle et que les dispositions correspondantes manquent de cohérence et sont incomplètes. La Confédération dispose de certaines compétences directes pour quelques risques naturels ou moyens de protection particuliers et de nombreuses compétences indirectes. Ces dispositions constitutionnelles sectorielles et dissemblables déteignent sur le niveau législatif. La conception des différentes lois concernées a certes été harmonisée jusqu’à un certain point. Cela n’a toutefois permis de supprimer ni les différences constatées quant aux taux de subventionnement, ni les recoupements entre les différentes mesures subventionnées. Les bases légales ne prévoient aucune planification stratégique supradéparte­mentale de la gestion des risques naturels. Pour ce qui est de la prise en compte de l’efficacité, les bases légales relatives aux risques naturels comportent, notamment dans les secteurs de l’aménagement des cours d’eau et des forêts, des dispositions visant à garantir une utilisation efficace des subventions par les cantons. Toutefois, en vertu des dispositions en vigueur jusqu’ici, le régime de subventions ne permet de tenir compte de l’efficacité que de manière limitée en raison des différentes incitations qu’il crée pour les cantons (taux de subventionnement plafonnés à des niveaux variant d’une loi à l’autre, subventions échelonnées en fonction de la capacité financière des cantons). Les différents taux de subventionnement qui varient d’une forme de protection à l’autre peuvent en outre entraîner une préférence pour certaines formes de protection au détriment d’autres solutions voire, dans certains cas, provoquer une mauvaise allocation des ressources. La question relative à l’orientation risque a permis de constater que certaines approches permettent déjà de tenir compte des risques lors de l’octroi de subventions (normes appliquées au subventionnement de l’enregistrement de données et des cartes des dangers).

L’harmonisation des taux de subventionnement des mesures exécutées en vertu de la loi sur les forêts et de la loi sur l’aménagement des cours d’eau constitue une amélioration importante apportée par la RPT. En outre, dans les secteurs des forêts et de l’aménagement des cours d’eau, la RPT entraîne l’abandon de l’échelonnement du taux de subventionnement en fonction de la capacité financière des cantons.

Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch/französisch/englische Zusammenfassung
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)

Evaluation zum Umgang des Bundes mit Naturgefahren
Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats 
vom 18. Juni 2007

http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/kommissionen/parlamentarische-verwaltungskontrolle/veroeffentlichungen/berichte2007/Documents/ed-pvk-naturgefahren-2007.pdf (PDF, 548 KB)