Die neuen Herausforderungen und Aufgaben, mit denen die Raumplanung sich konfrontiert sieht, machen es - nach über 25 Jahren RPG - nötig, die heutige Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung / -entwicklung vertieft daraufhin zu überprüfen, ob sie all jene Fragen, die sich heute stellen, noch zeitgemäss und adäquat zu beantworten vermag. Das RPG ist in verschiedenen Bereichen revisions- und punktuell ergänzungsbedürftig.
In diesem Zusammenhang ist unter anderem zu prüfen, ob die heutige Regelung des Erschliessungsrechts noch sachgerecht ist. Bei einer allfälligen Neuregelung ist bei der Erschliessung der Bauzonen ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu legen. Es ist zudem zu überlegen, ob und wenn ja in welcher Weise die Erschliessung ausserhalb der Bauzonen geregelt werden könnte.