Nach dem Grundsatzentscheid des UVEK vom November 2002, eine für die Schweiz neue Flugzeugkategorie zu schaffen, sind nun im Laufe des letzten Jahres die ersten Ecolight-Flugzeuge zugelassen worden. Bei den EcolightFlugzeugen handelt es sich um besonders umweltfreundliche, ein- oder zweiplätzige Leicht-Flugzeuge, welche einen Teil der herkömmlichen, umweltbelastenderen Kleinflugzeuge ersetzen soll.
Ein grosses Potential zur Lärmverminderung im Nahbereich von Flugplätzen liegt im Ersatz von herkömmlichen Schleppflugzeugen für Segelflieger durch durch neue Ecolight-Schlepp-Flugzeuge. Leider gibt es aber derzeit noch kein Schleppflugzeug, welches die Umweltanforderungen der Ecolight-Flugzeuge erfüllt und für alle - also auch für die schweren - Segelflieger zum Einsatz kommen kann. Um jedoch einen effektiven Anreiz zu schaffen, die alten umweltbelastenderen Schlepper zu ersetzen, ist aber genau dies gefragt.
Mit dem vorliegenden Vertrag sollen im Rahmen einer Ausschreibung zwei Forschungs- und Entwicklungsaufträge unterstützt werden, welcher zum Ziel haben, diese Lücke zu schliessen. Ansprechpartner für das BAFU ist der Beauftragte, welcher den Wettbewerb koordiniert und das Projekt leitet.
Als Minimalforderungen für die Ausschüttung des Forschungsbeitrags gelten kumulativ folgende Bedingungen:
- Projekt „effizienter“: Es muss eine Seil-Enzugswinde für Ecolight entwickelt werden, die eine maximale Masse der fest eingebauten Teile von 4 kg aufweist, und
- Projekt „leiser“: Der maximale Schallpegel des Ecolight-Schleppers gemessen nach ICAO Annex 16, Kap. 10 beträgt maximal 62 dB(A) (angestrebt werden 60 dB(A)), wobei zusätzlich zur ICAO Messung auch der Schallpegel 300m über dem Mikrophon bei maximal möglicher Motorenleistung eine Verbesserung aufweisen muss.