Das ARE erarbeit gegenwärtig gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Städten das Raumkonzept Schweiz. Es enthält Bezugspunkte und Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung unseres Landes. Dabei sollen auch für die unbebaute, naturnahe Landschaft sowie die anthropogen gestaltete Umgebung der Siedlungen Entwicklungsoptionen und räumlich konkretisierte Zielvorstellungen festgehalten werden.
Für die Umsetzung des Raumkonzepts Schweiz tragen die Kantone im Sinne der föderalistischen Zuweisung der raumplanerischen Aufgaben die Hauptverantwortung. Das Raumkonzept wird den kantonalen, regionalen und kommunalen Entscheidungsträgern hinreichenden Entscheidungsspielraum für die Umsetzung überlassen.
Im Raumentwicklungsbericht (REB) wurde eine grobe Gliederung der Landschaft in sechs Landschaftsräume vorgestellt. Eine weitere wichtige Grundlage stellt das Landschaftskonzept Schweiz (LKS, 1997) dar, ein vom Bundesrat genehmigtes Konzept nach Art. 13 RPG, welches behördenverbindlich ist. Es enthält allgemeine sowie für die einzelnen raumwirksamen Sektoralpolitiken spezifische Ziele, die teilweise auch den fünf im LKS definierten und zugrundegelegten Raumtypen zugeordnet werden können.
Die im REB dargestellten sechs Landschaftsräume sowie die fünf Raumtypen des LKS entsprechen nur teilweise den biogeographischen Regionen der Schweiz. Dies ist insofern sinnvoll, als heute ein grosser Teil der Landschaftsräume durch anthropogene Faktoren stärker beeinflusst wird als durch ökologische Faktoren (insb. auf Flora und Fauna bezogen). Die wichtigsten naturräumlichen Faktoren (Klima, Topografie), welche auch für die anthropogene Nutzung eine zentrale Rahmenbedingung darstellen, sind in der Raumgliederung aufgenommen. Das Leitbild „Landschaft 2020“ des damaligen BUWAL formuliert auf der Grundlage der Berichte („Analysen und Trends“ sowie „Erläuterungen und Programm“, alle BUWAL 2003) in Umsetzung des entsprechenden Auftrages in „Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik, Realisierungsprogramm 2000-2003“ (Massnahme 2.04.1: Erarbeitung eines Leitbildes zur nachhaltigen Landschaftsentwicklung) konkrete inhaltliche Qualitätsziele und schlägt Umsetzungsmassnahmen vor. Ein Indikatorenset dient als Grundlage für das künftige Monitoring und die Evaluation der nachhaltigen Landschaftsentwicklung; ein entsprechender Auftrag zur Konkretisierung und Abstimmung mit der künftigen Umweltbeobachtung wird derzeit durch die WSL bearbeitet (Projekt LAQUE; PD Dr. F. Kienast).
Im Rahmen der Erarbeitung des Raumkonzepts Schweiz werden verschiedene Foren zur Beteiligung der Bevölkerung durchgeführt, an denen jeweils konkrete räumliche Vorstellungen zur Raumentwicklung diskutiert werden. Damit die Optionen möglicher Landschaftsentwicklungen diskutiert werden können, ist deren visuelle Darstellung sehr wichtig. Die Darstellung und Diskussion von räumlich konkretisierten Optionen der Landschaftsentwicklung soll dazu beitragen, allfällig vorhandene bisherige Landschaftsentwicklungsziele kritisch zu hinterfragen und – wo entsprechende Ziele noch fehlen – diese zu erarbeiten.