Nach der BTS-Verordnung dürfen im Liegebereich von Schweinen nur Stroh oder Chinaschilf verwendet werden. Aus der Praxis (Postulat NR M. Scherrer, 01.3775) kommt die Forderung, dass auch Sägemehl und Hobelspäne als Alternative eingesetzt werden dürfen, um das Angebot an Einstreumaterialien im Liegebereich von Schweinen zu vergrössern. Im Auftrag des BLW soll das "Zentrum für tiergerechte Haltung" diese beiden Materialien auf Gleichwertigkeit bezüglich Gliedermassgesundheit und Liegeverhalten zu Stroh oder Chinaschilf prüfen und den Nachweis erbringen, dass Sägemehl und Hobelspäne dem Artikel 5 entsprechen.
Die Anforderung lautet: „Als Einstreue dürfen nur zweckmässige Materialien verwendet werden, die weder für die Tiere gesundheitlich problematisch noch ökologisch bedenklich sind. .......“