Art. 14, Bst. 1 und 2 der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds schreiben vor, dass die Fachstelle TPF 3 Jahre nach Inkraft Treten der Verordnung zu evaluieren ist. Einer Evaluation unterzogen werden insbesondere die Organisation der Fachstelle TPF, die Verwendung der Fondsmittel sowie die Zielerreichung des Fonds in der evaluierten Periode.
Bis Januar 2008 wird das EDI als Aufsichtsbehörde des TPF dem Bundesrat Bericht über die Evaluationsergebnisse erstatten. Der Evaluationsbericht wird nach dem Entscheid des Bundesrates über die Folgen der Evaluation veröffentlicht.
Auftraggeber/in: GS EDI