Einholen einer Zweitmeinung betreffend Reduktion der Beschallungskriterien von 70 dBA für 80% der Bevölkerung auf 65 dBA für 80% der Bevölkerung
Ausgangslage:
Mit der Schweizerischen Alarmierungsverordnung vom 5. Dezember 2003 wurde die Anzahl der Alarmierungszeichen reduziert - insbesondere ist der C-Alarm weggefallen. Vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) wurden neue Mess- und Auswerteprozeduren erarbeitet, die für den A-Alarm bis zu 3.5 dBA tiefere Sirenenkennwerte im Vergleich zum C-Alarm ergeben.Bisher wurde immissionsseitig ein Pegel von 70 dBA für den C-Alarm gefordert. Da dieser Alarmtyp nicht mehr verwendet wird, stellt sich die Frage nach der Übersetzung für den A-Alarm. Als Folge des geringeren Wirkradius für den A-Alarm im Vergleich zum C-Alarm würde die Forderung nach 70 dBA für den A-Alarm eine weitere Verdichtung des Sirenennetzes bedingen.
Die Firma Gartenmann Engineering AG hat zu dieser Frage eine umfassende Untersuchung durchgeführt (Studie der Firma Gartenmann unter (zugehörige Projekte).