Im Modul A wird das Design des Instruments festgelegt. Ausgehend von den Zielen, die damit erreicht werden sollen, wird über die wesentlichen Eckwerte des Modells „Cap-and-Trade“ entschieden. Dazu zählt insbesondere der genaue Inhalt des Durchfahrtsrechts (Wozu berechtigt es?), dessen räumliche (Korridor, Land, Alpenbogen) und zeitliche Abgrenzung (Wie lange ist es gültig?) sowie die Festlegung der Mengenziele (wie viele Durchfahrtsrechte pro Jahr pro Korridor, pro Land bzw. für den gesamten Alpenbogen). Ebenso zu erwähnen ist der Zuteilungsmechanismus (Wer erhält wie viele Zertifikate zu welchem Preis?) sowie die Definition und Behandlung des Kurzstreckenverkehrs. Weitere wichtige Ausgestaltungsfragen betreffen:
· die Organisation des Handels;
· die Frage, wer die Alpentransitbörse (länderübergreifend) betreiben soll;
· institutionalisierte Mechanismen zum Monitoring und Reporting über das Gesamtsystem.
Die strassenseitige Umsetzung umfasst alle betrieblichen und technischen Lösungen, welche für das Funktionieren der Alpentransitbörse notwendig sind. In erster Linie ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des Systems gewährleistet ist. Die gewählten Lösungen sollen zudem möglichst gut mit bestehenden Instrumenten und Verfahren (LSVA, S-Verkehr, etc.) vereinbar sein. Die Anforderungen werden benannt und die Ausgestaltung der strassenseitigen Umsetzung auf ihre Praxistauglichkeit überprüft. Die Behandlung möglicher Fälle von Missbrauch mit den angewendeten Sanktionsmechanismen wird beschreiben. Das gilt ebenso für mögliche Störungsfälle, sei es beim (elektronischen) Kontrollsystem selbst oder in Folge schlechter Witterung (Schliessung eines Korridors).
Die flankierenden Massnahmen werden vertieft untersucht, insbesondere zur Lösung des Problems des Kurzstreckenverkehrs. Das betrifft erstens flankierende Massnahmen bei der strassenseitigen Umsetzung, wie z.B. die benutzerfreundliche Ausgestaltung der Information und die Ausgestaltung des Strassenraums. Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs werden angeschaut, insbesondere die Frage des Ausbaus des ROLA-Angebots, sei es zur Abfederung der überdurchschnittlichen Belastung des Kurzstreckenverkehrs oder zur Erhöhung der Kapazität des alpenquerenden Strassengütertransitverkehrs.
Im Modell B werden die rechtlichen Anforderungen der Einführung einer Alpentransitbörse („Cap-and-Trade“-Modell) aus der nationalen Rechtsordnung heraus bestimmt. Die Vereinbarkeit der Einführung der ATB mit dem Staatsvertragsrecht der Schweiz (insbesondere mit dem Landverkehrsabkommen) wird untersucht. Der Aspekt einer angemessen Berücksichtigung lokaler Wirtschaftsinteressen wie beispielsweise die verkehrliche Anbindung der Südschweiz ist aus rechtlicher Sicht speziell zu untersuchen. Für die Umsetzung der ATB sollen verschiedene Betreibervarianten untersucht werden. Auch in diesem Bereich gilt es aufzuzeigen, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen Grenzen der rechtlichen Machbarkeit enthalten und infolgedessen allenfalls an die gewählte Variante anzupassen sind.
Das Modul C befasst sich mit wirtschaftlichen Aspekten. Einerseits sollen die Kosten beziffert werden, welche die Einführung einer Alpentransitbörse vom Typ „Cap-and-trade“ mit sich bringen würde. Andererseits geht es darum, spezifische Fragen und mögliche Probleme des Zertifikatshandels zu untersuchen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung von Mengenzielen in den Nachbarländern, die Zuteilung der Durchfahrtsrechte (Stichwort „Sofa-Importeure“) sowie die allfällige Ausübung von Marktmacht (Horten von Durchfahrtsrechten, Preismanipulation). Die Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen beschränkt sich auf eine einzelwirtschaftliche Analyse (welches sind die besten Strategien und resultierenden Kosten bei gegebenem Preis für ein Durchfahrtsrecht?).
Die Gesamtwürdigung der vorgeschlagenen Lösung beantwortet die Fragen: Funktioniert das Modell? Können damit die angestrebten Ziele effizient erreicht werden?