Die geltende Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt vor, dass sich Schweine über längere Zeit mit Stroh, Raufutter oder anderen geeigneten Gegenständen beschäftigen können müssen. In den Richtlinien für die Haltung von Schweinen des Bundesamtes für Veterinärwesen (2001) wird genauer erläutert, welche Beschäftigungsmaterialien bei jeder Tierkategorie in Abhängigkeit der Fütterungsart geeignet sind, um den Anforderungen von Art. 20 TSchV zu genügen. In der zur Zeit laufenden Revision der Tierschutzverordnung soll die in diesem Artikel enthaltene Forderung nach Beschäftigung "über längere Zeit" zu "dauernd" geändert werden. Bisher wurde die Nachhaltigkeit der Attraktivität, d.h. wie attraktiv ein Beschäftigungsmaterial über einen längeren Zeitraum bleibt, der meisten Beschäftigungsmaterialien bei Mastschweinen nicht untersucht. Ausserdem gibt es keine Untersuchungen zu den Auswirkungen verschiedener Fütterungsarten (trocken oder flüssig) und Fütterungshäufigkeiten (restriktiv oder ad libitum) in Verbindung mit diversen Beschäftigungsmaterialien auf das Verhalten von Mastschweinen.
Im Versuchsstall der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART soll in drei Untersuchungsteilen geprüft werden, welche Beschäftigungsmaterialien in welcher Verabreichungsart und zu welcher Tageszeit in welchem Umfang Erkundungsverhalten bei Mastschweinen hervorrufen. Dabei soll in einem ersten Untersuchungsteil die Nachhaltigkeit der Attraktivität verschiedener Beschäftigungsmaterialien (Stroh, Stroh vermischt mit Maiskörnern, Chinaschilf und Pilzkompost) in Kombination mit verschiedenen Fütterungsarten bzw. -häufigkeiten (Breifütterung ad libitum oder Flüssigfütterung restriktiv zweimal täglich) ermittelt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Beschäftigungs- und das agonistische Verhalten gelegt.
In einem zweiten Untersuchungsteil soll untersucht werden, wie viele Mastschweine gleichzeitig Beschäftigungsmaterial verfügbar haben müssen, damit jedes Tier sich zu dem Zeitpunkt beschäftigen kann, bei dem es dazu motiviert ist. Weiterhin soll untersucht werden, zu welcher Tageszeit die Motivation zur Beschäftigung am höchsten ist.
In einem dritten Untersuchungsteil soll untersucht werden, ob die bis anhin erlaubten Weichhölzer (Nagebalken) als alleiniges Beschäftigungsmaterial den Anforderungen von Mastschweinen in Bezug auf die Beschäftigung genügen. Aufgrund der Ergebnisse sollen Empfehlungen für die ausreichende Beschäftigung von Schweinen gegeben werden können. Das Wohlbefinden von Mastschweinen soll dadurch verbessert und Verhaltensanomalien wie Schwanz- und Ohrenbeissen oder Belly nosing sollen verhindert bzw. vermindert werden.