Für viele Personen, die möglicherweise ein HIV-Ansteckungsrisiko eingegangen sind, ist es wichtig, neben der Testmöglichkeit beim Hausarzt eine niederschwellige Alternative zu haben. Die Anonymen Teststellen erfüllen diese Funktion, und zwar im Rahmen eines umfassenden Beratungsangebotes für komplexe Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer HIV-Ansteckung für die direkt und indirekt Betroffenen ergeben. Speziell geschultes Personal ist für diese Aufgabe nötig. Durch das Angebot der Beratung vor und nach dem Test sind die Anonymen Teststellen ein wichtiges Element im Bereich der Primärprävention. Seit es hochaktive antiretrovirale Therapien gibt, haben sie zudem für die Sekundärprävention, der Reduktion von Morbidität bei HIV-positiven Personen, an Bedeutung gewonnen, zumal sie vor allem von heterosexuellen Personen genutzt werden, bei denen eine HIV-Infektion tendenziell mit einer grossen Verzögerung nach der Infektion diagnostiziert wird.
Die Anonymen HIV-Teststellen bieten eines der wenigen Settings, um eine direkte Überwachung der HIV-Prävalenz in einem bestimmten Segment der Bevölkerung kontinuierlich zu realisieren. Das Beratungsgespräch bietet zudem die Möglichkeit, demografische Grössen und für die Einschätzung der Exposition relevante Parameter zu erfassen. Aus diesen Gründen unterstützt das BAG seit 1986 fünf regionale HIV-Beratungs- und Teststellen in den universitären Zentren Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich im Rahmen jeweils mehrjähriger Verträge, um die Kontinuität zu gewährleisten und den Verlust von Expertise zu verhindern. Der vorliegende Vertrag schliesst an Vertrag 99.794 an. Der Auftrag besteht unverändert in der anonymen Meldung der HIV-Testresultate bei den Personen, welche sich in der Anonymen Teststelle beraten lassen und sich testen lassen. Für die Meldungen stellt das BAG einen speziellen Fragebogen zur Verfügung, der aufgrund der im Beratungsgespräch eruierten Informationen ausgefüllt werden soll. Die ausgefüllten Fragebogen sollen in regelmässigen Abständen (mindestens monatlich) an das BAG geschickt werden.