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Research unit
SFOPH
Project number
04.000629
Project title
Binationales Projekt: Kurzintervention bei Cannabiskonsumenten

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
  • Kurzintervention bei Cannabismissbrauch/Cannabisabhängigkeit
  • Evaluation mit Kontrollgruppe
Short description
(German)

Die Zunahme des Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen und damit verbundene Probleme in der Ausbildung und persönlichen Entwicklung erfordern neue Ansätze in der Prävention und Beratung dieser Gruppe. Mehr als andere Gebiete in der Schweiz ist die Region Basel von der Problematik betroffen. Eine grenzübergreifende Zusammenarbeit soll helfen, neue Erkenntnisse bei der Kurzintervention und Behandlung von Cannabiskonsument/ innen zu erlangen. Weiter soll der fachliche Austausch der verschiedenen deutschen und schweizerischen Fachstellen eine Erweiterung des Wissens bei der Intervention und der Kurzzeit-Beratung von Cannabis Konsumierenden ermöglichen. Eine gute Information der Öffentlichkeit hilft, die Gefährdung durch Cannabiskonsum richtig einzuschätzen.

Project aims
(German)

Entwicklung, Durchführung, und Prozessevaluation einer Kurzintervention für Cannabiskonsumenten gemäss der Projektkonzeption Dr. P. Tossmann, 2. Fassung vom April 2004 (Binationales Projekt).

Eine Kooperation mit dem vom BAG beigezogenen Experten für die Wirkungsevaluation, G. Hüsler, Universität Fribourg ist durch das BAG sichergestellt.

 

Der Vertragsnehmer übernimmt neben Koordinationsaufgaben insbesondere die folgenden Aufgaben:

·      Abschluss einer separaten Vereinbarung mit der Teil-Projektleitung, Dr. P. Tossmann;

·      Controlling des Gesamtprojektes: Projektverlauf, Termine, Meilensteine, Vertragseinhaltung, Kostenkontrolle, frühzeitiges Erkennen von Problemen

·       Abwicklung Zahlungsverkehr (BAG und Teil-Projekte)

·       Kommunikation

Regelmässige mündliche und/oder schriftliche Information des BAG über Projektverlauf, mindestens jedoch vierteljährlich. Bei Problemen im Projektablauf wird das BAG sofort informiert.

Die Veröffentlichung von Berichten und Forschungsergebnissen ist Sache des BAG. Forschungsberichte und Projektberichte sind Eigentum des BAG. Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit dem Projekt muss mit dem BAG vorgängig abgesprochen werden.