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Research unit
ARE
Project number
05012
Project title
Harmonisierung der Planungs- und Baugesetzgebung

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Abstract
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Transfer and application
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)

Hanromisierung der Planungs- und Baugesetzgebung

Hochschule für Technik Rapperswil

Baugesetzgebung Schweiz

Bau- Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz

Vernehmlassung

Short description
(German)

1         Ausgangslage / Kurzbeschreibung

Die Planungs- und Baugesetzgebung weist in der Schweiz von Kanton zu Kanton bzw. von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Diese Vielfalt kann zu Nach­teilen für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb führen. In einem ersten Schritt wurden Definitionen zu insgesamt 30 Begriffen erarbeitet und - soweit nötig - mit kurzen Er­läuterungen und Skizzen versehen. Die Umsetzung dieser Begriffe und Messweisen ins kanto­nale Recht soll über die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) erfolgen, zu welcher die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung durchgeführt hat. Im Verlauf des Jahres 2005 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Kantone der Vereinbarung beitreten können. In einem zweiten Schritt soll geprüft werden, inwieweit eine Harmonisierung auch in den Bereichen „Nutzungsplanung“ bzw. „Nutzungsplanverfahren“ möglich wäre und auf welche Weise die diesbezüglichen Vereinheitlichungen konkret umgesetzt werden könnten.

Project aims
(German)

1             Ziel des Auftrages

Mit dem Auftrag soll sichergestellt werden, dass die Begriffe und Messweisen im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse kompetent überarbeitet und dabei die Koordination mit der sia-Norm 423 sichergestellt wird. Zudem soll das spezifische Fachwissen des Auftragnehmers für eine kritische Überprüfung der Harmonisierungsmöglichkeiten in den Bereichen „Nutzungspla­nung“ und „Nutzungsplanverfahren“ genutzt werden.

Abstract
(German)

In Erfüllung des Auftrages hat der Beauftragte die nötigen fachlichen Inputs geliefert, um die Definitionen und Messweisen in Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse anwendungstauglich überarbeiten zu können. Als Fachexperte stand er den kantonalen Vollzugsbehörden zudem zur Beantwortung spezifischer Fragen zur Verfügung. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist auf fachlicher Ebene nunmehr bereinigt, so dass die kantonalen Beitrittsverfahren anlaufen können.

Transfer and application
(German)

In Erfüllung des Auftrages hat der Beauftragte die nötigen fachlichen Inputs geliefert, um die Definitionen und Messweisen in Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse anwendungstauglich überarbeiten zu können. Als Fachexperte stand er den kantonalen Vollzugsbehörden zudem zur Beantwortung spezifischer Fragen zur Verfügung. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist auf fachlicher Ebene nunmehr bereinigt, so dass die kantonalen Beitrittsverfahren anlaufen können.