1 Ausgangslage / Kurzbeschreibung
Die Planungs- und Baugesetzgebung weist in der Schweiz von Kanton zu Kanton bzw. von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Diese Vielfalt kann zu Nachteilen für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb führen. In einem ersten Schritt wurden Definitionen zu insgesamt 30 Begriffen erarbeitet und - soweit nötig - mit kurzen Erläuterungen und Skizzen versehen. Die Umsetzung dieser Begriffe und Messweisen ins kantonale Recht soll über die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) erfolgen, zu welcher die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung durchgeführt hat. Im Verlauf des Jahres 2005 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Kantone der Vereinbarung beitreten können. In einem zweiten Schritt soll geprüft werden, inwieweit eine Harmonisierung auch in den Bereichen „Nutzungsplanung“ bzw. „Nutzungsplanverfahren“ möglich wäre und auf welche Weise die diesbezüglichen Vereinheitlichungen konkret umgesetzt werden könnten.