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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
05012
Projekttitel
Harmonisierung der Planungs- und Baugesetzgebung

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Hanromisierung der Planungs- und Baugesetzgebung

Hochschule für Technik Rapperswil

Baugesetzgebung Schweiz

Bau- Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz

Vernehmlassung

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

1         Ausgangslage / Kurzbeschreibung

Die Planungs- und Baugesetzgebung weist in der Schweiz von Kanton zu Kanton bzw. von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Diese Vielfalt kann zu Nach­teilen für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb führen. In einem ersten Schritt wurden Definitionen zu insgesamt 30 Begriffen erarbeitet und - soweit nötig - mit kurzen Er­läuterungen und Skizzen versehen. Die Umsetzung dieser Begriffe und Messweisen ins kanto­nale Recht soll über die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) erfolgen, zu welcher die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung durchgeführt hat. Im Verlauf des Jahres 2005 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Kantone der Vereinbarung beitreten können. In einem zweiten Schritt soll geprüft werden, inwieweit eine Harmonisierung auch in den Bereichen „Nutzungsplanung“ bzw. „Nutzungsplanverfahren“ möglich wäre und auf welche Weise die diesbezüglichen Vereinheitlichungen konkret umgesetzt werden könnten.

Projektziele
(Deutsch)

1             Ziel des Auftrages

Mit dem Auftrag soll sichergestellt werden, dass die Begriffe und Messweisen im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse kompetent überarbeitet und dabei die Koordination mit der sia-Norm 423 sichergestellt wird. Zudem soll das spezifische Fachwissen des Auftragnehmers für eine kritische Überprüfung der Harmonisierungsmöglichkeiten in den Bereichen „Nutzungspla­nung“ und „Nutzungsplanverfahren“ genutzt werden.

Abstract
(Deutsch)

In Erfüllung des Auftrages hat der Beauftragte die nötigen fachlichen Inputs geliefert, um die Definitionen und Messweisen in Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse anwendungstauglich überarbeiten zu können. Als Fachexperte stand er den kantonalen Vollzugsbehörden zudem zur Beantwortung spezifischer Fragen zur Verfügung. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist auf fachlicher Ebene nunmehr bereinigt, so dass die kantonalen Beitrittsverfahren anlaufen können.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)

In Erfüllung des Auftrages hat der Beauftragte die nötigen fachlichen Inputs geliefert, um die Definitionen und Messweisen in Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse anwendungstauglich überarbeiten zu können. Als Fachexperte stand er den kantonalen Vollzugsbehörden zudem zur Beantwortung spezifischer Fragen zur Verfügung. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist auf fachlicher Ebene nunmehr bereinigt, so dass die kantonalen Beitrittsverfahren anlaufen können.