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Unité de recherche
OFJ
Numéro de projet
2005/01
Titre du projet
Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Politique publique examinée
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Base légale de l'évaluation
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Lien avec les priorités politiques du Conseil fédéral
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Note de synthèse / recommandation
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Conclusions politiques du Conseil fédéral
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Scheidungsrecht / Umfrage / deskriptive Analyse / Wirksamkeitsüberprüfung / Evaluation/ Richter / Anwälte / Mediatoren
Description succincte
(Allemand)
An der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses (Postulat Jutzet vom 20. März 2001) zwischen Juli und Oktober 2004 durchgeführten Umfrage zum Scheidungsrecht haben 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Mediatoren und Mediatorinnen teilgenommen.
Das Institut für Politikstudien Interface, Luzern, wertete die eingegangenen Antworten in einem Tabellenband aus und stellte die einzelnen Antworten auf die offenen Fragen zusammen. Der vorliegende Bericht des Bundesamtes für Justiz fasst die Ergebnisse zusammen.
Politique publique examinée
(Allemand)
Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Scheidungsrecht (Art. 111 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210).
Base légale de l'évaluation
(Allemand)
Postulat Jutzet (Nr. 00.3681) vom 20. März 2001
Lien avec les priorités politiques du Conseil fédéral
(Allemand)
kein Bezug
Note de synthèse / recommandation
(Allemand)
Aus dem Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht geht hervor, dass eine umfassende Revision des Scheidungsrechts nicht erforderlich ist, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, welche die Kinder anbelangen aus:
Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige Bedenkfrist wird als Leerlauf empfunden.
Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher zufrieden stellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu schliessen und Bereinigungen vorzunehmen.
Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht vollstreckt werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil Widerstand gegen das Besuchsrechts des anderen Elternteils leistet.
Conclusions politiques du Conseil fédéral
(Allemand)
Punktueller Revisionsbedarf des Scheidungsrechts.
Langues de publication
(Allemand)
deutsch
Publications / Résultats
(Allemand)
Publications / Résultats
(Français)
Publications / Résultats
(Italien)