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Research unit
FOJ
Project number
2005/01
Project title
Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Public policy examined
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Legal basis for the evaluation
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Relation to the policy priorities of the Federal Council
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Executive summary/ Recommendation
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Policy-relevant conclusions of the Federal Council
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Publication language
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Publications / Results
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Scheidungsrecht / Umfrage / deskriptive Analyse / Wirksamkeitsüberprüfung / Evaluation/ Richter / Anwälte / Mediatoren
Short description
(German)
An der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses (Postulat Jutzet vom 20. März 2001) zwischen Juli und Oktober 2004 durchgeführten Umfrage zum Scheidungsrecht haben 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Mediatoren und Mediatorinnen teilgenommen.
Das Institut für Politikstudien Interface, Luzern, wertete die eingegangenen Antworten in einem Tabellenband aus und stellte die einzelnen Antworten auf die offenen Fragen zusammen. Der vorliegende Bericht des Bundesamtes für Justiz fasst die Ergebnisse zusammen.
Public policy examined
(German)
Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Scheidungsrecht (Art. 111 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210).
Legal basis for the evaluation
(German)
Postulat Jutzet (Nr. 00.3681) vom 20. März 2001
Relation to the policy priorities of the Federal Council
(German)
kein Bezug
Executive summary/ Recommendation
(German)
Aus dem Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht geht hervor, dass eine umfassende Revision des Scheidungsrechts nicht erforderlich ist, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, welche die Kinder anbelangen aus:
Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige Bedenkfrist wird als Leerlauf empfunden.
Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher zufrieden stellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu schliessen und Bereinigungen vorzunehmen.
Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht vollstreckt werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil Widerstand gegen das Besuchsrechts des anderen Elternteils leistet.
Policy-relevant conclusions of the Federal Council
(German)
Punktueller Revisionsbedarf des Scheidungsrechts.
Publication language
(German)
deutsch
Publications / Results
(German)
Publications / Results
(French)
Publications / Results
(Italian)