ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BJ
Projektnummer
2005/01
Projekttitel
Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Untersuchte staatliche Massnahme
Anzeigen
-
-
-
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
Anzeigen
-
-
-
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
Anzeigen
-
-
-
Executive summary/ Handlungsempfehlung
Anzeigen
-
-
-
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
Anzeigen
-
-
-
Publikationssprachen
Anzeigen
-
-
-
Publikationen / Ergebnisse
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Scheidungsrecht / Umfrage / deskriptive Analyse / Wirksamkeitsüberprüfung / Evaluation/ Richter / Anwälte / Mediatoren
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
An der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses (Postulat Jutzet vom 20. März 2001) zwischen Juli und Oktober 2004 durchgeführten Umfrage zum Scheidungsrecht haben 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Mediatoren und Mediatorinnen teilgenommen.
Das Institut für Politikstudien Interface, Luzern, wertete die eingegangenen Antworten in einem Tabellenband aus und stellte die einzelnen Antworten auf die offenen Fragen zusammen. Der vorliegende Bericht des Bundesamtes für Justiz fasst die Ergebnisse zusammen.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Scheidungsrecht (Art. 111 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210).
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
Postulat Jutzet (Nr. 00.3681) vom 20. März 2001
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
kein Bezug
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)
Aus dem Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht geht hervor, dass eine umfassende Revision des Scheidungsrechts nicht erforderlich ist, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, welche die Kinder anbelangen aus:
Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige Bedenkfrist wird als Leerlauf empfunden.
Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher zufrieden stellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu schliessen und Bereinigungen vorzunehmen.
Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht vollstreckt werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil Widerstand gegen das Besuchsrechts des anderen Elternteils leistet.
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
Punktueller Revisionsbedarf des Scheidungsrechts.
Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Publikationen / Ergebnisse
(Französisch)
Publikationen / Ergebnisse
(Italienisch)