Die Wirkungsanalyse der kantonalen Spitalplanungen befasst sich mit der Umsetzung und den Wirkungen der kantonalen Spitalplanung gemäss Art. 39 KVG. Sie ergab, dass seit 1998 sämtliche Kantone über eine Planung für die stationäre Gesundheitsversorgung verfügen. In fünf Kantonen (AI, GL, NW, OW, UR) war dies zuvor nicht der Fall. Aufgrund der Planungspflicht im KVG weiteten sich die kantonalen Planungen auf den Rehabilitationsbereich aus, der infolgedessen gegenüber anderen Versorgungsbereichen konkreter abgegrenzt wurde. Als wichtigste Rahmenbedingungen der kantonalen Spitalplanung konnten die finanzielle Situation der Kantonshaushalte, regionalpolitische Interessen der Bevölkerung und Bestandesinteressen der Spitäler identifiziert werden.
Die Autoren stellten fest, dass die Spitalplanungen und –listen sich nicht ausschliesslich an Art. 39 KVG orientieren, sondern im weiter gefassten Kontext der jeweiligen kantonalen Spitalpolitik zu betrachten sind. Dementsprechend richten sich die Massnahmen der Kantone zur Umsetzung ihrer Planungen und Listen nach ihren spezifischen spitalpolitischen Zielen und Vorgehensweisen. Es lassen sich vier grundsätzliche Strategien unterscheiden: In sieben Kantonen erfolgten Spitalschliessungen ohne weitere strukturelle Massnahmen. Zehn Kantone leiteten eine strukturelle Reorganisation ihrer Spitalversorgung ein, die auch Schliessungen beinhalten kann. Fünf Kantone nahmen einen linearen Bettenabbau in ihren Spitälern vor, und in vier Kantonen lokalisierten die Regierungen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Im Zeitraum zwischen 1997 und 2003 wurde die Bettenzahl um rund 10,5 Prozent gesenkt. Die Dynamik unterscheidet sich nach Aussage der Autoren relativ stark zwischen den Kantonen. 99 Prozent des erfolgten Bettenabbaus fand in 13 Kantonen statt, rund die Hälfte davon in Zürich und Bern. Der Kapazitätsrückgang betrifft hauptsächlich öffentliche und öffentlich subventionierte Spitäler, während der Anteil rein privater Betriebe bzw. Betten am gesamtschweizerischen Total jeweils zunahm. Es ist zu vermuten, dass sich der Marktanteil privater Leistungserbringer infolge der Spitalplanung und der bundesrätlichen Rechtssprechung zur Frage der Berücksichtigung privater Anbieter auf den Spitallisten in einzelnen Kantonen etwas erhöht hat. Der Strukturwandel entspricht nach Aussage der Autoren einem seit 1985 beobachtbaren Trend und wurde durch die kantonalen Spitallisten nicht ausgelöst, sondern allenfalls beschleunigt.