Der Bund hat seine Aktivitäten auf Wirksamkeit zu überprüfen. Konkret ist gemäss Art. 3 Abs. 5 im Bundesgesetz über die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz die Wirksamkeit der Standortpromotion alle 3 Jahre wissenschaftlich zu verifizieren.
Die Standortpromotion ist in der Schweiz als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen organisiert: Der Bund macht Werbung und Marketing für den „Unternehmensstandort Schweiz“. Die Kantone siedeln neue Unternehmen an. Trotz Berührungsängsten einzelner Kantone ist deshalb die Wirkung des Gesamtsystems der Standortpromotion zu untersuchen. Die VDK hat sich dieser Aufgabe angenommen.
Anlässlich der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) vom 22. Juni 2006 wurde die von der Arbeitsgruppe Landesmarketing erarbeitete „Strategie Standortmarketing LOCATION Switzerland“ verabschiedet. Unter „Evaluation“, dem Punkt 11 der Strategie, gab die VDK die Konzipierung eines Evaluationssystems in Auftrag, dass die folgenden drei Fragen beantworten soll:
· Volkswirtschaftlicher Nutzen: Welchen Arbeitsplatzeffekt hat die Standortpromotion?
a. Erhebung der Anzahl Arbeitsplätze während 5 Jahren nach der Ansiedlung
b. Erhebung des Aufwandes für die Bestandespflege
c. Erhebung der Kosten der Wirtschaftsförderungen (ohne Steuervergünstigungen)
· Kundennutzen: Entspricht die Standortpromotion den Bedürfnissen der Investoren?
a. Interviews mit 25-50 angesiedelten Unternehmen (erstmals 2009, alle vier Jahre)
b. Durchführung von Peer-Reviews
· Organisationsanalyse: Ist die Standortpromotion richtig organisiert?
a. Strategische Begleitung der Standortpromotion durch die VDK, operative Begleitung durch eine geeignete Arbeitsgruppe
b. Initiierung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Standortpromotion durch Bund und VDK
c. Prüfung der Durchführung einer externen Prozessanalyse
d. Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Standortpromotion
Damit wird ein gesamtschweizerisch einheitlichen Leistungsausweis angestrebt, der weiter geht als der bisherige Kodex (jährliche Erhebung der Anzahl Ansiedlungen und Arbeitsplätze), und eine nachhaltige Erfolgsmessung, die die Beurteilung und den Vergleich der Resultate ermöglicht.
Die VDK vom 26. Oktober entschied sich dafür mit dem von der Arbeitsgruppe Landeswerbung unterbreiteten Evaluationssystem einen Probelauf durchzuführen. Erste Resultate dieses Probelaufes werden bis im Februar 2007 in Aussicht gestellt.