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Forschungsstelle
BJ
Projektnummer
01.00GLG
Projekttitel
Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes in Erfüllung der Motion Vreni Hubmann 02.3142, die der Nationalrat am 21. Juni 2002 als Postulat überwiesen hat

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Evaluation , Wirksamkeit, Gleichstellungsgesetz, Gleichstellung im Erwerbsleben, Diskriminierung, Rachekündigung
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Ziel der Untersuchung ist die breit abgestützte Erfassung der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes und die Prüfung eines allfälligen Reformbedarfs. Zwischen Januar 2004 und dem Frühjahr 2005 wurden vier verschiedene schriftliche Befragungen durchgeführt (bei Gerichten, Schlichtungsstellen, Organisationen, die sich in besonderem Masse mit der Gleichstellung befassen oder den Arbeitnehmenden nahe stehen und bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern). In einer mündlichen Befragung wurden ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Frauenorganisationen, spezialisierten Beratungsstellen, Gleichstellungsbüros sowie Anwältinnen und Anwälte, die Erfahrungen mit konkreten Diskriminierungsfällen haben, erfasst. Schliesslich wurden sämtliche die Gleichstellung betreffenden Urteile des Bundesgerichts sowie ausgewählter Kantone (Zürich, Waadt, Schwyz und Graubünden) inhaltsanalytisch ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im April 2005 in einem Synthesebericht zusammengefasst. Mit dem Synthesebericht liegt eine umfassende qualitative und quantitative Analyse der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes aus unterschiedlichen Perspektiven vor, die eine Bilanzierung dieses Gesetzes und damit eine Prüfung der Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Gleichstellung im Erwerbsleben erlaubt.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau (Gleichstellungsgesetz, GlG) in Kraft seit 1. Juli 1996
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
in Erfüllung der am 21.06.2002 vom Nationalrat als Postulat überwiesenen Motion Vreni Hubmann. Keine Rachekündigung gegen Frauen, die sich wehren (02.3142)
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
kein Bezug
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
Das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann hat sich als wirksam erwiesen. Allerdings kann das Gesetz allein die Gleichstellung im Erwerbsleben nicht sicherstellen. Deshalb will der Bundesrat die Information fördern und Anreize für Unternehmen schaffen
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)

Die Berichte zur Evaluation sind abrufbar auf der Homepage des BJ: dort finden sich alle vorliegenden Berichte zur Evaluation inklusive der sechs Teilberichte des Evaluationsteams
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2006/2006-02-16.html