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Forschungsstelle
SEM
Projektnummer
EKA-Integration-02-04
Projekttitel
Integrationsförderung des Bundes Evaluation des Schwerpunktprogrammes 2001 - 2003: Synthesebericht

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Integration
Integrationsförderung des Bundes
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Überprüfung des Programms und des Vollzuges zur Integrationsförderung des Bundes gemäss Art. 25a ANAG, inkl. Empfehlungen für die weitere Arbeiten und einer Beurteilung der Leistungen und Wirkungen der unterstützten Projekte.

Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)

Ja, die Umsetzung der via Art 25a ANAG und via VIntA geregelten Integrationsförderung.

Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
Art. 25a ANAG
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Nein.
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)

Der Bund förderte die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Jahren 2001 bis 2003 auf

der Grundlage eines Schwerpunktprogramms mit rund 34 Mio. CHF. Zwei Drittel der Fördergelder (22 Mio. CHF)

wurden zur Unterstützung von lokal und regional ausgerichteten Projekten der Schwerpunkte 1 («Kommunikation»), 2 («Schlüsselpersonen») und 3 («Partizipation») verwendet. Ergänzend wurden Mittel für Projekte mit überregionaler Bedeutung (Schwerpunkt 4) und für Ausländerdienste (Schwerpunkte 5 und 6) eingesetzt. Insgesamt konnten 585 ein- oder mehrjährige Projekte (993 bewilligte Gesuche) mitfinanziert werden.

 

Die Evaluation des Schwerpunktprogramms 2001 bis 2003 beurteilt das Programmkonzept, den Vollzug, die Projektleistungen und -wirkungen sowie die bisherige Zielerreichung des Programms insgesamt als positiv:

 

1. Den Programmverantwortlichen ist es gelungen, in kurzer Zeit ein von breiten Kreisen akzeptiertes und geeignetes Programm zu erarbeiten und kohärent umzusetzen.

2. Die finanzielle Unterstützung des Bundes hatte für die Realisierung der Projekte eine sehr grosse Bedeutung.

3. Die geförderten Projekte waren grösstenteils auf die im Schwerpunktprogramm definierten Ziele abgestimmt. Die Qualität der Projektleistungen war mehrheitlich gut.

4. Die Projektaktivitäten haben zu konkreten Wirkungen bei den anvisierten Zielgruppen geführt. Dadurch konnten erste Beiträge zur verstärkten Integration der Ausländerinnen und Ausländer geleistet werden.

5. Das Programm hat bei allen Programmakteuren Lernprozesse in Richtung einer zunehmenden Professionalisierung

und richtungweisende Impulse zur Weiterentwicklung der Integrationsarbeit ausgelöst.

 

Verbesserungspotenziale bestehen bei der präziseren Definition der Ziele und der Zielgruppen einzelner Schwerpunkte, der Optimierung des Vollzugs, der Ausrichtung der Projekte auf die Bedürfnisse der Zielgruppen, der Umsetzung der von den Projekteilnehmenden erworbenen Kompetenzen und dem Einbezug der schweizerischen Bevölkerung. Die Evaluation empfiehlt, die auf Bundesebene begonnene Integrationsförderung kontinuierlich weiterzuführen, an der Mischung von Bestehendem (z.B. mehrere Schwerpunkte) und Neuem (z.B. neue Schwerpunkte) festzuhalten und den Lernprozess der Akteure durch eine verbesserte Erfolgskontrolle unter Sicherstellung entsprechender personellen Ressourcen weiter zu fördern.

 

Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
Keine.
Publikationssprachen
(Deutsch)
d/f/i
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)