Der Bund förderte die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Jahren 2001 bis 2003 auf
der Grundlage eines Schwerpunktprogramms mit rund 34 Mio. CHF. Zwei Drittel der Fördergelder (22 Mio. CHF)
wurden zur Unterstützung von lokal und regional ausgerichteten Projekten der Schwerpunkte 1 («Kommunikation»), 2 («Schlüsselpersonen») und 3 («Partizipation») verwendet. Ergänzend wurden Mittel für Projekte mit überregionaler Bedeutung (Schwerpunkt 4) und für Ausländerdienste (Schwerpunkte 5 und 6) eingesetzt. Insgesamt konnten 585 ein- oder mehrjährige Projekte (993 bewilligte Gesuche) mitfinanziert werden.
Die Evaluation des Schwerpunktprogramms 2001 bis 2003 beurteilt das Programmkonzept, den Vollzug, die Projektleistungen und -wirkungen sowie die bisherige Zielerreichung des Programms insgesamt als positiv:
1. Den Programmverantwortlichen ist es gelungen, in kurzer Zeit ein von breiten Kreisen akzeptiertes und geeignetes Programm zu erarbeiten und kohärent umzusetzen.
2. Die finanzielle Unterstützung des Bundes hatte für die Realisierung der Projekte eine sehr grosse Bedeutung.
3. Die geförderten Projekte waren grösstenteils auf die im Schwerpunktprogramm definierten Ziele abgestimmt. Die Qualität der Projektleistungen war mehrheitlich gut.
4. Die Projektaktivitäten haben zu konkreten Wirkungen bei den anvisierten Zielgruppen geführt. Dadurch konnten erste Beiträge zur verstärkten Integration der Ausländerinnen und Ausländer geleistet werden.
5. Das Programm hat bei allen Programmakteuren Lernprozesse in Richtung einer zunehmenden Professionalisierung
und richtungweisende Impulse zur Weiterentwicklung der Integrationsarbeit ausgelöst.
Verbesserungspotenziale bestehen bei der präziseren Definition der Ziele und der Zielgruppen einzelner Schwerpunkte, der Optimierung des Vollzugs, der Ausrichtung der Projekte auf die Bedürfnisse der Zielgruppen, der Umsetzung der von den Projekteilnehmenden erworbenen Kompetenzen und dem Einbezug der schweizerischen Bevölkerung. Die Evaluation empfiehlt, die auf Bundesebene begonnene Integrationsförderung kontinuierlich weiterzuführen, an der Mischung von Bestehendem (z.B. mehrere Schwerpunkte) und Neuem (z.B. neue Schwerpunkte) festzuhalten und den Lernprozess der Akteure durch eine verbesserte Erfolgskontrolle unter Sicherstellung entsprechender personellen Ressourcen weiter zu fördern.