Die Strategie „Migration und Gesundheit 2002-2006“ (Strategie M+G) wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und der Eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen (EKA) erarbeitet. Sie wurde im Juli 2002 vom Bundesrat gutgeheissen.
Die Arbeitsgemeinschaft Büro Vatter/INFRAS/IDHEAP wurde mit der Evaluation der Strategie M+G beauftragt.
Ziele und Fragestellungen der Evaluation
Mit der Evaluation der Strategie M+G werden mehrere Zwecke verfolgt (BAG 2004). Die Evaluation soll namentlich:
• der Verbesserung der Wirksamkeit der Strategie und deren Umsetzung dienen;
• einen Lernbeitrag leisten (besseres Verständnis der eigenen Arbeitsweise);
• Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen liefern.
Um diese Ziele zu erfüllen, hat die Evaluation Fragen zur Strategie insgesamt, zur Kompetenzverteilung und den Partnerschaften, zum Projektmanagement des BAG und zu den unterstützten Projekten zu beantworten. Grob gefasst, betreffen die Fragen die folgenden Punkte:
• Strategie: Die Evaluation soll die Relevanz der Strategie M+G im Sinne der Eignung der Zielgruppen, der Themen, der Prioritäten und der gewählten Ansätze, die Wirksamkeit der Strategie im Sinne der eigentlichen Zielerreichung wie auch der weiteren erwünschten und nicht erwünschten Effekte sowie ihre Effizienz beurteilen.
• Kompetenzaufteilung und Partnerschaften: Bei den Umsetzungsstrukturen sind die Vor- und Nachteile der gewählten Partner wie auch die Zweckmässigkeit bzw. Eignung der Kompetenzaufteilung mit diesen Partnern sowie der Kompetenzwahrnehmung durch das BAG zu beurteilen. Auch stellt sich die Frage, inwiefern die Umsetzungsstrukturen, insbesondere die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern, als Erfolgsfaktor zur Zielerreichung beiträgt und damit die Wirksamkeit beeinflusst. Wiederum soll auch die Kosten-Nutzen-Frage gestellt werden.
• Programmmanagement BAG: Die Organisationsstrukturen und -abläufe innerhalb des BAG sollen sowohl auf ihre Eignung für die Umsetzung und für die Zielerreichung als auch auf Sparmöglichkeiten hin geprüft werden.
• Unterstützte Projekte: Die Projekte sollen erstens auf ihre Zweckmässigkeit im Rahmen der Strategie, d. h. ihre Kohärenz mit den Zielen und Prioritäten hin geprüft werden.
Zweitens ist die Wirksamkeit der Projekte zu beurteilen. Die Fragen betreffen die Leistungserbringung sowie die Zielerreichung im Sinne der vorgesehenen Verhaltensänderungen bei den Zielgruppen. Drittens soll die Nachhaltigkeit beurteilt werden.
• Gesamtbeurteilung: In der Synthese werden die Erkenntnisse zusammengeführt und Empfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. für die Fortführung der Massnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie erarbeitet. Die Synthese liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Erarbeitung einer Folgestrategie.