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Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
04.002361
Projekttitel
Juristisches Gutachten zu Rechtsfragen betreffend "Pillentesting"

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Weiteres Vorgehen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Pillentesting
Ecstasy-Monitoring
Betäubungsmittelgesetz
Ausnahmebewilligung
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Abklärung der folgenden Zusatzfragen, da sich seit der Erstellung des Gutachtens "Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitoring" vom Mai einige Umstände geändert haben (Problemstellungen, die über das reine Ecstasy-Monitoring hinausgehen; Etablierung verschiedener Testformen mit entsprechenden Prozessabläufen, die nicht immer dem Gutachten von 1997 entsprechen; Schaffung des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic etc.):
Allgemeiner Überblick über die Kompetenzen und das Bewilligungssystem:
Welche Bewilligungen sind auf den verschiedenen Stufen (BAG, Swissmedic, Kantone) und für die verschiedenen Testabläufe notwendig?
Darstellung der Bewilligungsvoraussetzungen
Kann das BAG in den Ausnahmebewilligungen Auflagen, auch ethische, für die Erteilung der Bewilligung aufstellen?

Projektziele
(Deutsch)
Abklärung der offenen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bewilligungswesen für Pillentesting.
Klarheit welche AB für welche Art von Testen benötigt wird.
Grundlage für weiteres Handeln des BAG bezüglich Ausnahmebewilligungen
Abstract
(Deutsch)

Weil bei der Durchführung von Pillentests und der Erteilung von Bewilligungen zum Teil Rechtsunsicherheiten bestehen, hat das BAG Herrn Prof. Seiler beauftragt, ein juristisches Gutachten zu Fragen des Pillentestings zu erstellen. Das Gutachten gibt einen allgemeinen Überblick über die Kompetenzen und das Bewilligungssystem für die in der Praxis verwendeten Testarten, über mögliche Auflagen für die Erteilung der Bewilligung und über den rechtlichen Spielraum im Umgang mit den Bewilligungen im Bereich Pillentesting.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)

Aktualisierung der rechtlichen Aspekte für das BAG und Aufzeichnung der möglichen Rahmenbedingungen für die Erteilung von Bewilligungen im Bereich Pillentesting.

Weiteres Vorgehen
(Deutsch)

Veröffentlichung der Beschreibung des vom BAG gewünschten Vorgehens beim Einholen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 8 Abs. 5 BetmG für das Pillentesting („was ist zu tun, wenn man Pillentests anbieten will“) auf der Internetseite des BAG. Das Gutachten wird nur auf Verlangen abgegeben.

Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)

Eine Publikation des Gutachtens ist nicht vorgesehen.