Das "Follow-up" der Wirkungsevaluation der aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen (AAM) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (ÖAV) soll direkt Bezug nehmen auf die "wirkungsorientierte Vereinbarung", die seit 2000 in Kraft ist und auf 2003 einer grösseren Revision unterzogen worden ist. Die möglichst "rasche und nachhaltige" Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist das oberste anzustrebende Wirkungsziel gemäss AVIG (Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung).
Die Wirkungsevaluation der Arbeitsmarktpolitik verfolgt drei Absichten:
1. Gegenüber der Öffentlichkeit soll Rechenschaft darüber abgelegt werden, welchen gesellschaftlichen Gegenwert die existierenden staatlichen Anstrengungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik erbringen.
2. Den leitenden politischen und administrativen Stellen im Bund und den Kantonen (Bundesrat und Parlament, Eidg. Volkswirtschaftsdirektion EVD, seco, Kantonale Ämter für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA) sollen Hinweise gegeben werden, ob Reformbedarf für eine Änderung des institutionellen Rahmens der Arbeitsmarktpolitik besteht, und in welche Richtung allfällige institutionelle Reformen gehen sollten.
3. Der Verwaltungspraxis (den RAV-Leitungen und -Mitarbeitern; RAV = Regionale Arbeitsvermittlungszentren) sollen Informationen geliefert werden, mit welchen Massnahmen sie die Wirkung ihrer betrieblichen Dienstleistungen optimieren können.
freier Download aller 6 Studien des "Follow-up" hier:
http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/00005/index.html?lang=de