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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
2000.F.17
Titre du projet
Standortanforderungen für Deponien

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Mise en oeuvre et application
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Stadnortanforderungen
Deponien
Deponiestandort
TVA-Anforderung
Description succincte
(Allemand)
Im Februar 2000 fällte das Bundesgericht ein Urteil über die geplante Inertstoffdeponie Briseck, Zell (Kanton Luzern). Umstritten war u.a., ob der geplante Deponiestandort den TVA-Anforderungen genügte. Insbesondere ging es um die Einhaltung der Bestimmung des Anhangs 2 Abs. 5 der TVA, welche den Nachweis für einen undurchlässigen Untergrund erfordert. Das Bundesgericht entschied, es sei unzulässig, an Stelle der fehlenden natürlichen geologischen Barriere von 7m Mächtigkeit auch weniger mächtige Schichten vorzusehen, wenn diese zum Ausgleich eine niedrigere Druchlässigkeit aufweisen.
Objectifs du projet
(Allemand)
Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und berät die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Die dazu notwendigen wissenschaftlichen Abklärungen in den Bereichen Geologie und Hydrogeologie erfolgen anhand bestehender Daten (Karten, Literaturdaten von Messungen etc.). Es werden zudem Vorschläge eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet
Mise en oeuvre et application
(Allemand)
Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und berät die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Es wurden zudem Vorschläge eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet