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Research unit
FOEN
Project number
2000.F.17
Project title
Standortanforderungen für Deponien

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Transfer and application
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Stadnortanforderungen
Deponien
Deponiestandort
TVA-Anforderung
Short description
(German)
Im Februar 2000 fällte das Bundesgericht ein Urteil über die geplante Inertstoffdeponie Briseck, Zell (Kanton Luzern). Umstritten war u.a., ob der geplante Deponiestandort den TVA-Anforderungen genügte. Insbesondere ging es um die Einhaltung der Bestimmung des Anhangs 2 Abs. 5 der TVA, welche den Nachweis für einen undurchlässigen Untergrund erfordert. Das Bundesgericht entschied, es sei unzulässig, an Stelle der fehlenden natürlichen geologischen Barriere von 7m Mächtigkeit auch weniger mächtige Schichten vorzusehen, wenn diese zum Ausgleich eine niedrigere Druchlässigkeit aufweisen.
Project aims
(German)
Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und berät die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Die dazu notwendigen wissenschaftlichen Abklärungen in den Bereichen Geologie und Hydrogeologie erfolgen anhand bestehender Daten (Karten, Literaturdaten von Messungen etc.). Es werden zudem Vorschläge eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet
Transfer and application
(German)
Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und berät die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Es wurden zudem Vorschläge eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet