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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
2000.F.17
Projekttitel
Standortanforderungen für Deponien

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Stadnortanforderungen
Deponien
Deponiestandort
TVA-Anforderung
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Im Februar 2000 fällte das Bundesgericht ein Urteil über die geplante Inertstoffdeponie Briseck, Zell (Kanton Luzern). Umstritten war u.a., ob der geplante Deponiestandort den TVA-Anforderungen genügte. Insbesondere ging es um die Einhaltung der Bestimmung des Anhangs 2 Abs. 5 der TVA, welche den Nachweis für einen undurchlässigen Untergrund erfordert. Das Bundesgericht entschied, es sei unzulässig, an Stelle der fehlenden natürlichen geologischen Barriere von 7m Mächtigkeit auch weniger mächtige Schichten vorzusehen, wenn diese zum Ausgleich eine niedrigere Druchlässigkeit aufweisen.
Projektziele
(Deutsch)
Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und berät die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Die dazu notwendigen wissenschaftlichen Abklärungen in den Bereichen Geologie und Hydrogeologie erfolgen anhand bestehender Daten (Karten, Literaturdaten von Messungen etc.). Es werden zudem Vorschläge eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und berät die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Es wurden zudem Vorschläge eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet