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Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
04.000090
Projekttitel
Rechtsgutachten - Verfassungs- und Gesetzesgrundlage Suizidprävention

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Weiteres Vorgehen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Suizidprävention, Rechtsgrundlage, Suizid, Suizidversuch, Prävention
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Möglichkeiten der Prävention von Suiziden und Suizidversuchen sind zahlreich und sehr unterschiedlich. Die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes (insbesondere des BAG, aber auch anderer Ämter wie z.B. des BJ [z.B. Waffengesetzgebung] oder des ASTRA [bauliche Massnahmen an Strassenbrücken o.ä.]) sind nicht abschliessend geklärt. Im Anschluss an das von Pierre Tschannen und Philipp Häseler im Auftrag des BAG verfasste Gutachten "Verfassungsgrundlagen des Bundes im Gesundheitswesen" vom September 2002 prüft der Auftragnehmer im Rahmen eines Rechtsgutachtens die Verfassungs- und Gesetzeskompetenzen des Bundes im Bereich Suizidprävention sowie die Verfassungs- und Gesetzeskonformität konkreter Handlungsoptionen des BAG zur Suizidprävention.
Projektziele
(Deutsch)
In Ergänzung und Vertiefung des Gutachtens "Verfassungsgrundlagen des Bundes im Gesundheitswesen" vom September 2002 Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens zu folgender Fragestellung: Besteht im Bereich Suizidprävention eine generelle oder auf Teilbereiche beschränkte verfassungsrechtliche Kompetenz
des Bundes?

Prüfung der Verfassungskonformität und der gesetzlichen Grundlagen für folgende Suizidpräventivenmassnahmen:
- Konzeption und Durchführung von Nationalen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen
- Finanzbeihilfe an IPSILON
- Forschungsförderung im Bereich Suizidologie
- Finanzierung von Evaluationen von Pilotprojekten in den Kantonen
- Finanzierung der Erhebung von Monitoring-Daten über Suizidversuche
- Integration der Thematik in bestehende Suchtpräventionsprogramme
- Initiieren der Erarbeitung von Qualitätssicherungsmassnahmen

Zusammenstellung weiterer für die Ergreifung oder Finanzierung von suizidpräventiven Massnahmen relevanter Verfassungsbestimmungen, Gesetze und Gesetzesartikel (z.B. Waffengesetz, Erwachsenenschutzrecht, StGB etc.).
Dabei ist die in Anhang IV aufgeführte Spannbreite suizidpräventiver Massnahmen zu berücksichtigen.
Weiteres Vorgehen
(Deutsch)
Integration der Ergebnisse in den Bericht „Suizid und Suizidprävention in der Schweiz – Bericht in Erfüllung des Postulates Widmer (02.3251)“ – vgl. Publikationen
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
keine Publikation des Gutachtens – internes Arbeitspapier – Ergebnisse sind im Bericht „Suizid und Suizidprävention in der Schweiz – Bericht in Erfüllung des Postulates Widmer (02.3251)“ zusammengefasst
Zugehörige Dokumente