ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
2004.K.09
Projekttitel
Wissenschaftliche Grundlagen zur Festlegung von Lärm-Belastungsgrenzwerten für militärische Waffen und Schiessplätze

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Umsetzung und Anwendungen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Lärmbekämpfung, Belastungsgrenzwerte, Militär, Waffenplätze
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Zur Beurteilung des Lärms von militärischen Waffen- und Schiessplätzen fehlen zurzeit noch Belastungsgrenzwerte in der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Als Beurteilungsgrundlage diente bisher eine vom BUWAL und dem VBS erarbeitete Empfehlung mit provisorischen Grenzwerten für neue und bestehende Anlagen. Dieses Provisorium soll nun durch eine definitive Regelung abgelöst werden.
Die vorliegende Vereinbarung hat zum Ziel, die Unterstützung seitens der EMPA für die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Festlegung von Lärmbelastungsgrenzewerten dieser Anlagen gemäss Art. 15 USG zu sichern.
Projektziele
(Deutsch)
Bericht einer Situationsanalyse anhand von Literaturstudien mit folgendem Inhalt:
" Definition der betroffenen Anlagen (Geltungsbereich, Abgrenzung zwischen zivilen und militärischen Schiessen, Kategorisierung und Quantifizierung der Anlagen),
" Abschätzung des Ausmasses der Belastung (Anzahl Anlagen, örtliche Aufzeigung, betroffene Personen gemäss Belastungsmass der Empfehlung),
" Beurteilungsmethoden im Ausland (Belastungsmasse, Grenzwerte, etc.)
" Vergleich ausländischer Methoden mit gegenwärtiger Schweizer Methode,
" Berechnungsmodelle und Programme,
" Auslegeordnung der offenen Fragen, Vergleich von akustischen Massen und Beurteilungsgrössen sowie sozio-akustische Grundlagen.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Die Resultate finden Eingang in die weiteren Schritte zur Schaffung von Belastungsgrenzwerten in der Lärmschutzverordnung (LSV) für den Lärm von militärischen Waffen- und Schiessplätzen .