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Forschungsstelle
BWO
Projektnummer
F-8393
Projekttitel
Gemeinderatings Mietwohnungs- und Wohneigentumsmarkt für die Schweiz

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Weiteres Vorgehen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Gemeinderating
Mietwohnungsmarkt
Wohneigentumsmarkt
Kostenlimitenverordnung
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Im WFG sind nach 6 Stufen unterschiedene Kostenlimiten vorgesehen (Kostenlimitenverordnung). Um die einzelnen Gemeinden der entsprechenden Kostenstufe zuordnen zu können, werden die gegen 3000 Gemeinden in der Schweiz nach einheitlichem Raster systematisch erhoben und miteinander verglichen. Dabei werden die Segmente Mietwohnungen und Wohneigentum unterschieden, wobei letzteres Einfamilienhäuser als auch Stockwerkeigentum beinhaltet.
Methoden
(Deutsch)
Das Rating ist eine systematische, periodische Erfassung von ausgewählten Indikatoren, welche die jeweilige Standortqualität der Gemeinde pro Thema messen, sowie deren Gewichtung zu einem Gesamtwert. Das Rating basiert auf insgesamt 18 Indikatoren, welche die Faktoren "Marktgrösse", "Konkurrenz", "Risiko", "Ertrag", "Standortfaktoren" und "Zukunftsaussichten" abdecken. Hinter jedem Indikator steht eine oder mehrere Datenquellen, welche über die ganze Schweiz auf Stufe jeder einzelnen Gemeinde systematisch und lückenlos ausgewertet wird.
Methodisch arbeitet das Rating mit einer Nutzwertanalyse (Ausprägung pro Indikator, welche mit einem Gewicht multipliziert wird).
Projektziele
(Deutsch)
Mit Hilfe des Gemeinderatings sollen die in der Kostenlimitenverordnung zum Wohnraumförderungsgesetz vorgesehenen Zuteilungen der Gemeinden auf die sechs Kostenstufen vorgenommen werden.
Zielerreichung
(Deutsch)
Die Verordnung über die Kostenlimiten ist auf den 1. Februar 2004 in Kraft getreten. Dabei werden alle Gemeinden der Schweiz aufgrund des Gemeinderatings einer der 6 Stufen zugeordnet. Dies gilt sowohl für den Eigentums- wie auch den Mietwohnungsmarkt.
Abstract
(Deutsch)
Die Gemeinderatings liegen der Einstufung aller Gemeinden der Schweiz auf die in der Kostenlimitenverordnung definierten 6 Stufen zu Grunde. Dies gilt sowohl für den Eigentums- wie auch den Mietwohnungsmarkt. Die Kostenlimitenverordnung ist am 1. Februar 2004 in Kraft getreten.
Weiteres Vorgehen
(Deutsch)
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Die Einstufung der Gemeinden in eine der 6 Stufen in der Kostenlimitenverordnung soll im Laufe des Februars oder März 2004 auf der Homepage des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) zugänglich gemacht werden: "www.bwo.admin.ch". Aktuell existiert eine Publikation in Listenform.